POLITIK

Bewirtschaftungsplan gestoppt: Parken am Kurpark bleibt frei

lw; 12.05.2026, 15:17 Uhr
Archivfoto: OA.
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Bewirtschaftungsplan gestoppt: Parken am Kurpark bleibt frei

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lw; 12.05.2026, 15:17 Uhr
Nümbrecht – Gemeinderat kassierte Beschluss aus 2024 wieder ein – Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizei hatten Antrag der Verwaltung zurückgewiesen.

Von Lars Weber

 

Eigentlich wollten Rat und Verwaltung das Parken am Lindchenweg am Kurpark nur noch für höchstens drei Stunden möglich machen. Der Grund dafür: Die Stellflächen wurden von immer mehr Gewerbetreibenden als Dauerlösung für den eigenen Fuhrpark genutzt. Mit in der Zahl begrenzten Monatsparkscheinen und Parkscheiben sollte das Problem gelöst werden. Einen mehrheitlichen Beschluss gab es Ende 2024 im Gemeinderat (OA berichtete). Umgesetzt wurde der Beschluss jedoch nicht. Wie die Verwaltung bei der vergangenen Sitzung des Rates informierte, wurde der Antrag der Verwaltung für die verkehrsrechtliche Anordnung der Parkzeitbegrenzungen von der Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizei aufgrund mehrerer Bedenken zurückgewiesen. Der Beschluss aus 2024 wurde einstimmig zurückgenommen.

 

Nach Einschätzung der Behörden werde durch die Idee der Parkzeitbegrenzung das Problem eher verlagert statt gelöst. Dauerparker würden lediglich in angrenzende Straßen und Bereiche ohne Beschränkung – zum Beispiel am Rathaus oder an der Kurklinik - ausweichen. „Dadurch entsteht dort neuer Parkdruck und zusätzlicher Suchverkehr. Eine nachhaltige Entlastung bleibt somit aus.“ Dabei benötigten Touristen, Gäste des Parkhotels und Wanderer häufig längere Parkzeiten, um die örtlichen Freizeitangebote nutzen zu können. „Eine strikte Begrenzung könnte daher zu einer aufwendigen Parkplatzsuche führen und die Attraktivität der Freizeitangebote beeinträchtigen.“

 

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Aus verwaltungstechnischer Sicht kritisch zu bewerten sei zudem eine Parkzeitbegrenzung in Verbindung mit einer Gebührenerhebung, da sie unweigerlich zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand erzeuge. Zur Erinnerung: Wer länger als drei Stunden am Stück am Parkhotel oder im Lindchenweg stehen wollte, sollte einen Monatsparkschein (gebunden an das amtliche Kennzeichen) bei der Gemeinde beantragen können. Insgesamt 60 Stück sollten zum Preis von 50 Euro ausgegeben werden. Ein Anspruch auf einen fest zugewiesenen Parkplatz sollte aber nicht bestehen. „Bereits die Einführung eines solchen Systems erfordert die Einrichtung geeigneter Infrastruktur – etwa Parkscheinautomaten, digitale Bezahlsysteme oder entsprechende Beschilderung – sowie deren laufende Wartung und Aktualisierung“, so der Einwand aus Gummersbach.

 

Weiter benötige eine solche Parkzeitbegrenzung auch Überwachung und damit zusätzliches Personal, was wiederum neben direkten Personalkosten auch Aufwendungen für Schulung, Verwaltung und Einsatzplanung nach sich gezogen hätten. „Insgesamt besteht die Gefahr, dass ein erheblicher Teil der Einnahmen durch diese Kosten aufgezehrt wird und der finanzielle Nutzen der Maßnahme entsprechend begrenzt ist“, so die Einschätzung.

 

Nicht zuletzt sieht die Straßenverkehrsbehörde auch Nachteile für die Unternehmen vor Ort, wenn deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Schwierigkeiten haben zu parken und die Firmen für Parkgebühren zusätzliches Geld ausgeben müssten. Dies alles könnte die Attraktivität des Standorts für Unternehmen mindern. Dieser Argumentation schloss sich die Verwaltung ebenso an wie der Rat.

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