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Entscheidung über Gesamtschule noch dieses Jahr?

lw; 29.11.2023, 13:01 Uhr
Archivfoto: Lars Weber.
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Entscheidung über Gesamtschule noch dieses Jahr?

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lw; 29.11.2023, 13:01 Uhr
Wiehl – Bezirksregierung stellt baldige Antwort in Aussicht für aktuellen Antrag auf Umwandlung der Sekundarschule Bielstein – Wiehl könnte ein Urteil aus Münster helfen.

Von Lars Weber

 

Die Stadt und die Politik in Wiehl hofft weiterhin, bestenfalls schon zum kommenden Schuljahr, die Sekundarschule in Bielstein zu einer Gesamtschule umwandeln zu dürfen. Der Antrag im vergangenen Jahr bei der Bezirksregierung scheiterte. Vor allem aufgrund der Bedenken aus den Nachbarkommunen Engelskirchen und Gummersbach, die den Bestand ihrer Einrichtungen gefährdet sehen. Die Wiehler schätzen die Lage aber anders ein, weshalb zum einen gegen die Entscheidung der Bezirksregierung geklagt wurde und zum anderen im September die Einreichung eines weiteren Umwandlungsantrags beschlossen und umgesetzt wurde. Nach dem Stand der Verfahren hat nun die FDP-Fraktion im Rat gefragt. Die schriftliche Antwort der Stadt liegt inzwischen vor – und macht auch Wiehler Eltern durchaus Hoffnung.

 

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Der Sachstand des Klageverfahrens beim Verwaltungsgericht ist schnell zusammengefasst. Nach der Einreichung der Klage durch Wiehl habe es eine Klageerwiderung der Bezirksregierung Köln gegeben, auf die die Stadt über die beauftragte Kanzlei wiederum Ende September geantwortet hat. Seitdem gibt es nichts Neues.

 

Ungleich spannender ist da der Stand des neuen Antragsverfahrens auf die Umwandlung der TOB in eine Gesamtschule für das Schuljahr 2024/2025. Zum einen hat die Bezirksregierung in Aussicht gestellt, dass es noch in diesem Jahr eine Entscheidung geben könnte. Dies wäre vor allem auch für die Anmeldefristen zum neuen Schuljahr von Vorteil. Die Eltern wüssten dann, woran sie und ihre Kinder sind in Bielstein. Geht es mit der Sekundarschule weiter, oder kommt es doch zur Veränderung der Schulform mit einer Oberstufe.

 

Zum anderen wurde in einem persönlichen Gespräch zwischen Stadtverwaltung und Bezirksregierung Köln auf ein vorliegendes Urteil des Verwaltungsgerichts Münster aus dem September hingewiesen. Mit diesem Urteil hatte das Verwaltungsgericht das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, verpflichtet, den Ratsbeschluss der Stadt Münster aus dem Sommer 2022 zur Neuerrichtung einer dritten städtischen Gesamtschule mit vier Zügen in gebundener Ganztagsform am Standort des Schulzentrums in Münster-Roxel zum Schuljahr 2024/2025 zu genehmigen.  

 

Ähnlich wie in Wiehl sei die Nachfrage für die Schulform in Münsteraner Stadtteil hoch, ähnlich wie in Wiehl entschied die Bezirksregierung Münster aufgrund einer Bestandsgefährdung für eine Gesamtschule in Havixbeck-Billerbeck und damit einem Verstoß gegen das schulrechtliche interkommunale Rücksichtnahmegebot gegen den Antrag der Stadt Münster, wie aus einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts Münster hervorgeht.

 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts für die Stadt wird unter anderem damit begründet, dass die betroffenen Nachbarkommunen ausreichend Gelegenheit hatten, vor der Beschlussfassung Stellung zu nehmen. Vor allem aber konnte die Stadt Münster anhand der Schülerprognosen nachweisen, dass der Bestand der anderen Gesamtschule in den ersten fünf Jahren nach einer Umwandlung nicht gefährdet werde. Eine ähnliche Argumentation, wie sie auch Wiehl seit Vorliegen der Schulentwicklungspläne in Wiehl und auch Engelskirchen immer wieder wiederholt hat.

 

Aus dem Urteil würde sich ergeben, dass die Stadt Wiehl noch ein paar ergänzende Daten nachreichen sollte, heißt es in der Antwort der Verwaltung an die FDP-Fraktion weiter. „Dies ist gerade mit dem Schulentwicklungsplaner in Vorbereitung.“ Danach heißt es einmal mehr für die Stadt, Politik, Eltern und Schüler: Warten auf die Entscheidung.

 

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