POLITIK
Ist die Förderung für die Anlieger in Gefahr?
Wiehl – In der Mühlenstraße wird die Neugestaltung im Rahmen von ISEK ein paar Monate später beginnen – Anwohner und Mitglieder des Bauausschusses befürchten, dass dies zu finanziellen Nachteilen führen könnte.
Von Lars Weber
In der Mühlenstraße befindet sich mit der Mühlenbrücke das nach der Kirche älteste Bauwerk der Stadt, im Jahr 1650 errichtet. In unmittelbarer Nähe liegt zudem das älteste Fachwerkhaus des Zentrums. Nicht zuletzt prägt ein erhaltenswerter Baumbestand das Erscheinungsbild der Mühlenstraße, wie die Stadt stolz beschreibt. Dieses historische Flair soll mit der rund zwei Millionen Euro kostenden Erneuerungsmaßnahme im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) in den Fokus gerückt werden, unter anderem mit barrierefreien Straßen und Gehwegen, kleinen Plätzen für den Aufenthalt oder auch der Sanierung der Brücke. Eigentlich sollte es gegen Ende des Jahres losgehen, nachdem auch die Anlieger – aufgrund der Pandemie sehr spät – über das Projekt informiert wurden. Jetzt kommt es aber nochmal zu Verzögerungen, die bei der gestrigen Sitzung des Bauausschusses im Kulturhaus in Drabenderhöhe Thema waren. Die Anlieger sehen die Gefahr, dass sie doch wieder mehr Straßenausbaubeiträge zahlen müssen als erhofft.
Grund für die Verzögerung von vier bis fünf Monaten ist, dass die Stadt die Arbeiten mit dem Start des Rückbaus des Mühlenwehrs, um den sich der Aggerverband kümmert, aus logistischen Gründen synchronisieren möchte. Verband und Verwaltung müssen bei der Aufwertung des dortigen Fußwegs zusammenarbeiten. Das Rathaus sieht dadurch eine reibungslosere Baustellenabwicklung gegeben, zumal auch die Ausführungsplanung der Mühlenstraße und des Fußwegs am Mühlenwehr erst noch ihren Abschluss finden müsse. Der Aggerverband kann mit dem Rückbau nicht früher beginnen. Er muss warten, bis die offizielle Hochwassergefahrenzeit vorbei ist.
Nun hoffen allerdings Stadt und vor allem natürlich die Anlieger, dass sie mit der Erneuerung der Mühlenstraße vom neuen Förderprogramm für Straßenbaubeiträge des Landes NRW profitieren können. Dabei übernimmt das Land die Hälfte der kommunalen Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen. Die Förderhöhe beträgt 50 Prozent des umlagefähigen Aufwands. Das Verfahren zur Entlastung der Bürger ist wie folgt geregelt: Hat die Kommune eine Straßenausbaumaßnahme abgeschlossen und den Anteil der Kosten, den die Bürger übernehmen müssen, ermittelt, wird ein Antrag auf Förderung gestellt. 65 Millionen Euro sind dafür bereitgestellt.
Die Sorge der Anlieger und auch der Ausschussmitglieder – allen voran Bernd Teuber (SPD) und Barbara Degener (Grüne) -, die bei der Sitzung gestern geäußert wurden: Dass durch die Verzögerung der Antrag erst so spät gestellt werden kann, dass der Fördertopf bereits leer ist – und die Anlieger keinerlei finanzielle Entlastung bekommen und die vollen Beträge bezahlen müssen. „Wir wollen nicht auf den hohen Kosten sitzenbleiben“, sagte Anwohnerin Maria Schmitz in der Bürgerfragestunde.
Pascal Hilgenberg, Leiter des Fachbereichs Tiefbau, zeigte sich zwar optimistisch, dass die Verzögerung keine Auswirkungen auf eine Förderung habe und der spätere Baubeginn mit einem positiven Bescheid auch generell nichts zu tun habe, was auch von Bürgermeister Ulrich Stücker bestätigt wurde. Dass die Förderung aber auf jeden Fall komme, sei auch nie gesagt worden.
Zur Beruhigung oder Klärung konnten die Aussagen der Verwaltung am Donnerstag nicht beitragen. Deshalb soll es am nächsten Montag bei weiteren Gesprächen mit Anliegern und für die Stadtverordneten am Dienstag bei der Ratssitzung weitere Informationen geben, wie die Förderchancen einzuordnen sind. Stücker kündigte zudem an, auch noch einmal das Gespräch mit dem Aggerverband suchen zu wollen.
Tempo 30 in Wiehler Dörfern?
Inzwischen stapeln sich mehr als zehn Anträge auf die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in den Wiehler Ortschaften zur Verkehrssicherung auf den Schreibtischen der Verwaltung. Zum einen startete die CDU im ersten Halbjahr eine Offensive, in der sie in Mühlen, Dreibholz, Forst, Hengstenberg sowie Groß- und Kleinfischbach eine Verlangsamung der Geschwindigkeit beantragte. Außerdem forderte die Fraktion im Zuge einer „Wiehler Sicherheitsoffensive“ generell Tempo 30 für alle kleineren Dörfer. Hinzu kommen Bürgeranfragen, etwa aus Börnhausen und Wald oder auch ein Gemeinschaftsantrag der Dorfgemeinschaften aus Angfurten und Büttinghausen.
Büttinghausen sollte als Musterprojekt für weitere Orte dienen, in denen eine Verkehrsberuhigung von den Anwohnern gewünscht wird. Aus diesem Grund wurde ein Ingenieurbüro damit beauftragt, Standards festzulegen und ein sinnvolles und einheitliches Konzept für alle Verkehrsteilnehmer zu erarbeiten, damit dies in Zukunft auch auf andere Orte im Stadtgebiet projiziert werden kann. Dies ist jetzt allerdings schon zwei Jahre her. Das Ingenieurbüro war auch unterwegs. Aber viel mehr passiert ist nicht, sehr zum Unmut der Gremiumsmitglieder.
Jetzt soll wieder etwas Bewegung in die Sache kommen. Ordnungsamtsleiter Uwe Bastian kündigte bei der Sitzung an, für die Ortschaften bis zur nächsten Bauausschusssitzung das Verkehrsaufkommen und Geschwindigkeiten messen zu lassen, Unfallschwerpunkte zu ermitteln und sich mit der Polizei auszutauschen, sodass es eine Diskussionsgrundlage für jeden Antrag geben soll. Diese Arbeit sei auch aufgrund der Pandemie und der resultierenden Auslastung des Ordnungsamts liegengeblieben, werde aber jetzt nachgeholt. Dem Antrag der CDU auf Tempo 30 in sämtlichen kleineren Ortschaften erteilte Bastian eine Absage, dafür gebe es verkehrsrechtlich keine Grundlage und sei pauschal nicht zu verfügen.
KOMMENTARE
1
Wer die Musik bestellt der soll auch zahlen. Das bedeutet, wenn Rat und Verwaltung das so wollen, sieht ja sehr schön aus, dann sollen Sie auch die Kosten tragen und in keinem Fall die Anlieger. Alternativ der Klinikbauherr.
Wiehler, 10.09.2021, 19:22 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
ARTIKEL TEILEN