POLITIK
Kein Dauerparken mehr am Parkhotel möglich
Nümbrecht – Immer häufiger wurden die Stellplätze von Gewerbetreibenden genutzt – Höchstens drei Stunden sollen künftig möglich sein – Dazu gibt es eine begrenzte Zahl Monatsparkscheine – Regelung gilt auch am Lindchenweg.
Von Lars Weber
Wer ab Januar in Nümbrecht einen Stellplatz sucht und sich auf den großen Parkplatz am Parkhotel stellt oder die Möglichkeiten am benachbarten Lindchenweg nutzt, darf nicht vergessen, die Parkuhr in sein Auto zu legen. Ist das Parken dort aktuell noch dauerhaft und ohne Scheibe möglich, hat der Gemeinderat bei seiner Sitzung mehrheitlich beschlossen, diese Regelung zu ändern. Grund dafür ist, dass die Stellflächen vor allem von immer mehr Gewerbetreibenden als Dauerlösung für den eigenen Fuhrpark genutzt wurde.
Demnach wird die Höchstparkdauer künftig auf drei Stunden festgelegt sein. Dies hatte die CDU-Fraktion beantragt, nachdem es im Vorschlag der Verwaltung noch eine Trennung von Parkräumen mit zwei und drei Stunden Höchstparkdauer gegeben hatte. Wer länger als drei Stunden am Stück am Parkhotel oder im Lindchenweg stehen möchte, kann einen Monatsparkschein (gebunden an das amtliche Kennzeichen) bei der Gemeinde beantragen. Insgesamt 60 Stück – ursprünglich waren einmal 40 vorgesehen – sollen zum Preis von 50 Euro ausgegeben werden. Ein Anspruch auf einen fest zugewiesenen Parkplatz besteht dadurch aber nicht. „Wir wollen die Anwohner nicht verjagen“, sagte Bürgermeister Hilko Redenius bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, wo das Thema vorberaten worden war.
Dabei wurden auch Zweifel an der neuen Regelung laut. Ira Hennecken (SPD) sagte, dass Gäste von Veranstaltungen im Parkhotel verschreckt werden könnten. „Drei Stunden sind da zu wenig.“ Carsten Frommhold (FDP) konnte sich vorstellen, dass das Problem gerade mit Sicht auf die Gewerbetreibenden nur verlagert werde. „Dann wird geschaut, wo sie sonst dauerhaft umsonst parken können.“ Er regte an, das Thema Parkraum ganzheitlich zu betrachten. Mit den Monatsparkscheinen könne er sich nicht anfreunden.
Die Problematik der Zweckentfremdung öffentlicher Parkplätze durch private Nutzung hatte sich zuletzt zunehmend verstärkt, beschreibt die Verwaltung das Problem, weshalb man tätig werden wollte. „Leider wird immer wieder festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge auf den öffentlichen Parkplätzen abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen.“ Besonders aufgefallen seien in diesem Zusammenhang einige Firmen.
Die Entscheidung für das Ende des Dauerparkens am Parkhotel und am Lindchenweg erfolgte mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und drei Enthaltungen.
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