POLITIK

Kreis und Kommunen besiegeln Zusammenarbeit beim OGS-Ausbau

Red; 22.06.2026, 14:01 Uhr
Foto: Gemeinde Nümbrecht --- Landrat Klaus Grootens hat mit den Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Schulträger eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um den schrittweise geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nachhaltig zu sichern.
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Kreis und Kommunen besiegeln Zusammenarbeit beim OGS-Ausbau

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Red; 22.06.2026, 14:01 Uhr
Oberberg - Kooperationsvereinbarung soll verlässliche Grundlage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung schaffen.

Mit der Unterzeichnung einer gemeinsamen Kooperationsvereinbarung haben das Kreisjugendamt des Oberbergischen Kreises und die Schulträger im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes ihre langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit beim Ausbau des Offenen Ganztags (OGS) auf eine neue Grundlage gestellt. Dies teilt der Kreis mit. Die Vereinbarung unterstreiche das gemeinsame Ziel, die Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder weiterzuentwickeln und die Voraussetzungen für die Umsetzung des ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung nachhaltig zu sichern.


Aktuell werden an 33 Schulstandorten einschließlich der Fördergrundschulen insgesamt 2.724 Kinder in außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten betreut. Die Förderung des Oberbergischen Kreises erstreckt sich auf 110 Gruppen sowie neun Kleingruppen. Darüber hinaus erhalten die Schulträger nach der Richtlinie kreisweit Fördermittel für 34 OGS-Leitungen sowie 68 Gruppenleitungen. Insgesamt stelle der Kreis für das OGS-System Fördermittel in Höhe von rund zwei Millionen Euro zur Verfügung.

 

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„Mit der Kooperationsvereinbarung bekräftigen wir unseren gemeinsamen Anspruch, Kindern und Familien auch künftig ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot an allen Grundschulstandorten zur Verfügung zu stellen“, betont Landrat Klaus Grootens.


Eine besondere Herausforderung bestehe darin, die unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten von Schulträgern und Jugendhilfe aufeinander abzustimmen. Während die Schulträger für die Beantragung von Landesförder- und Investitionsmitteln für den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur zuständig sind, trägt das Kreisjugendamt die Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots.


„Die nun geschlossene Vereinbarung schafft hierfür klare Strukturen und stärkt die gemeinsame Planungssicherheit für eine verlässliche Ganztagsbetreuung. Damit werden wir der verantwortungsvollen Aufgabe gerecht, Kindern - unabhängig von ihrem sozialen Hintergrund – einen zeitgemäßen Lern- und Lebensort mit entsprechenden Bildungsangeboten zu bieten und so Teilhabe zu ermöglichen. In Kooperation mit dem Oberbergischen Kreis stärken wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf - vor allem für Mütter - und setzen uns gemeinsam für eine verlässliche, kindgerechte Ganztagsbildung und -betreuung ein.“, sagt der Sprecher der Bürgermeister im Oberbergischen Kreis, Mathias Thul (Bürgermeister der Stadt Bergneustadt).

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