POLITIK

Lindlars Politik auf unsicherem Boden

ks; 07.04.2026, 18:00 Uhr
POLITIK

Lindlars Politik auf unsicherem Boden

ks; 07.04.2026, 18:00 Uhr
Lindlar – Im Haupt- und Finanzausschuss wurde über die Grundsteuer B und verschiedene Hebesätze gesprochen.

So wie in vielen Kommunen Nordrhein-Westfalens ringt auch Lindlars Politik mit sich. In diesen Wochen und Monaten befassen sich Verwaltung und Fraktionen immer wieder mit dem Haushalt und dabei insbesondere mit der Grundsteuer B. Im Mai 2025 hat der Rat der Gemeinde entschieden, einen differenzierten Hebesatz einzuführen (OA berichtete). Rückwirkend zum 1. Januar vergangenen Jahres wurden die Hebesätze für Wohngrundstücke (WG) auf 919 Prozentpunkte und für Nichtwohngrundstücke (NWG) auf 1.491 Prozentpunkte festgesetzt. Schon damals haben die Politiker über Monate hinweg darüber diskutiert, ob die Hebesätze künftig differenziert erhoben werden sollen – was die Wohnenden entlastet –, oder ob man bei einem einheitlichen Hebesatz bleiben möchte – was die sicherere Variante für die Kommune wäre.

 

Kurz vor den Osterferien fand eine Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. Auch da stand das Thema auf der Tagesordnung. „Die meisten Kommunen in NRW wollen einen einheitlichen Hebesatz“, erklärte Karl-Heinz Fleck, Fachleiter im Bereich Abgaben und Gemeindekasse. Der Städte- und Gemeindebund und der Bund der Steuerzahler haben beide in den vergangenen Monaten Umfragen zu den Grundsteuern der Kommunen durchgeführt. Dabei wurde deutlich, dass wohl ein Gros der Kommunen in NRW einheitliche Hebesätze einer möglichen Differenzierung vorzieht.

 

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Wie die Verwaltung in ihrer Vorlage zur Sitzung ausführte, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit seinem Urteil vom 4. Dezember 2025 die Grundsteuerdifferenzierung in vier NRW-Städten für nicht rechtmäßig erklärt. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 10. März 2026 in einem Verfahren gegen die Stadt Hilden die Ausgestaltung der Differenzierung der Hebesätze bei der Grundsteuer B für nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbart erklärt. Der entsprechende Grundsteuerbescheid des klagenden Eigentümers eines Nichtwohngrundstückes wurde aufgehoben.

 

Mit einem jährlichen Aufkommen von rund 7.363.000 Euro ist die Grundsteuer B eine der wichtigsten und verlässlichsten Ertragsquellen im Haushalt der Gemeinde Lindlar. „Ihre vollständige Ausschöpfung ist entscheidend, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde auch künftig sicherzustellen“, erklärt die Verwaltung in der Vorlage. Um für das Jahr 2026 bei der Grundsteuer B ein Steueraufkommen von etwa 7.360.000 Euro zu erreichen, müsste (bei Anwendung des derzeit vom Finanzamt festgesetzten Messbetragsvolumens) ein einheitlicher (aufkommensneutraler) Hebesatz von 1.031 Prozentpunkten festgesetzt werden.

 

Bleibt man bei einem differenzierten Hebesatz und dabei bei 919 Prozentpunkten für Wohngrundstücke und 1.491 Prozentpunkten für Nichtwohngrundstücke, geht man bei der Gemeinde von einem Steueraufkommen von rund 7.341.675 Euro aus. Um das Grundsteuer-B-Gesamtaufkommen bei einem differenzierten Hebesatz aber gleich hochzuhalten wie bei einem einheitlichen Hebesatz, könnte der Hebesatz für Wohngrundstücke bei 919 Prozentpunkte bleiben, der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke müsste dann aber laut Verwaltung auf 1.510 Prozentpunkte erhöht werden.

 

Sollte die Gemeinde bei einer Differenzierung bleiben, geht damit nicht zuletzt ein finanzielles Risiko einher. Rund 1.100 Steuerpflichtigen in Lindlar werden Nichtwohngrundstücke zugerechnet. Geht man davon aus, dass zwischen dem Differenzbetrag der Steuereinnahmen aus Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken ein fiskalisches Risiko besteht, würde dieses bei einem Hebesatz für NWG von 1.510 Prozentpunkten und einem Hebesatz für WG von 919 Prozentpunkten bei rund 807.000 Euro liegen – pro Jahr.

 

Aufgrund der hohen rechtlichen und fiskalischen Risiken steht die Verwaltung den differenzierten Hebesätzen derzeit kritisch gegenüber. „Nach den Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Gelsenkirchen und Düsseldorf ist derzeit offen, ob und unter welchen Voraussetzungen differenzierte Hebesätze rechtmäßig ausgestaltet werden können“, heißt es in der Vorlage. Solange eine abschließende Entscheidung durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen oder das Bundesverwaltungsgericht ausstehe, favorisiert die Verwaltung mit Blick auf die Rechtssicherheit und die Haushaltsstabilität den einheitlichen Hebesatz.

 

Lindlars Politik steht damit vor einer schwierigen Entscheidung. Konfrontiert sind die Fraktionen mit einem Haushalt, der mit fast 9 Millionen Euro das größte Defizit in der Geschichte der Gemeinde aufweist, enormen Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer, der Entscheidung, ob man trotz des Risikos bei differenzierten Hebesätzen bleibt oder diese wieder einheitlich erhoben werden sollen, und der Frage, wie hoch der Hebesatz oder die Hebesätze ausfallen sollen. Und zeitgleich weiß man um die enormen Kostensteigerungen, die die Bürgerinnen und Bürger schon jetzt zu tragen haben.

 

Armin Brückmann (CDU) sprach von einem „unsicheren Boden“, auf dem eine Entscheidung getroffen werden müsse. „Die Idee der Entlastung von Wohngrundstücken lehnen wir nicht ab, aber wir sollten nicht auf unsicherem Terrain stehen“, sagte er. Die CDU-Fraktion hat sich deshalb für den einheitlichen Hebesatz ausgesprochen. Die SPD-Fraktion habe sich noch nicht positioniert, sagte deren Fraktionsvorsitzende Michael Scherer. Und auch die Grünen könnten laut Patrick Heuwes zur Höhe der Sätze noch nichts sagen.

 

„Wir wollen die differenzierten Hebesätze beibehalten, aber das Risiko ist uns zu hoch“, sagte Peter Waldmann (BSW). Zu hoch ist das Risiko auch für Die Linke, sagte Maximilian March: „Wir lassen uns in einer angespannten Haushaltslage dazu erpressen, diesen Weg zu gehen.“ Von einer „erpressten Notwendigkeit“ sprach auch Harald Friese (FDP). „Wenn wir erkennen können, dass uns die differenzierten Hebesätze doch nicht um die Ohren fliegen, dann können wir dazu wieder zurückspringen.“

 

Eine Entscheidung dazu gab es vor den Osterferien noch nicht. Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am Donnerstag, 23. April, statt. Die Beschlussfassung und Verabschiedung des Gemeindehaushalts durch den Gemeinderat sollen am 5. Mai erfolgen.

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