POLITIK
Lösung bei Rettungsdienstgebühren! Bürger müssen nicht selbst zahlen
Oberberg – Landrat Klaus Grootens vermeldet positives Ergebnis nach langen Verhandlungen mit Krankenkassen – Neue Gebührensatzung erarbeitet - Nur der Kreistag muss noch zustimmen – Streitthema der Fehlfahrten muss der Gesetzgeber lösen.
Von Lars Weber
Aufatmen beim Kreis, der Politik und auch bei den Oberbergern: In der Auseinandersetzung zwischen den Krankenkassen und der Verwaltung um die Rettungsdienstgebühren ist es in der vergangenen Woche zum Durchbruch bekommen. Nach monatelangem Tauziehen ist es laut Landrat Klaus Grootens nun auf dem Verhandlungsweg gelungen, mit den Krankenkassen eine Einigung über ein Gebührenmodell zu erzielen. Damit könne man es vermeiden, Patientinnen und Patienten künftig einen Gebührenbescheid senden zu müssen – in den vergangenen Wochen das Horrorszenario, das kurz davor war, Wirklichkeit zu werden. „Und wir werden es nach derzeitigem Stand voraussichtlich gleichermaßen vermeiden können, die Kommunen über die Kreisumlage mit Kosten des Rettungsdienstes zu belasten“, so ein erleichterter Grootens im Gespräch mit OA weiter. Nur noch der Kreistag müsse noch zustimmen.
Die Zeit lief den Verantwortlichen zuletzt davon: Im Juni 2025 wurde vom Kreistag eine neue Gebührensatzung verabschiedet, die von den Krankenkassen nicht akzeptiert wurde. Der Streit schwelte da bereits. Seit Juli rechnet der Kreis die Gebühren nicht ab, um nicht jetzt schon, wie er rechtlich verpflichtet wäre, die Patienten zur Kasse zu bitten. Eine fehlende Liquidität in Höhe von über 30 Millionen Euro ist die Folge, es mussten Kassenkredite aufgenommen werden. Zuletzt wandte sich der Landrat auch direkt an die Landesregierung und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, außerdem verabschiedete der Kreistag einstimmig eine Resolution, die Druck machen sollte bei Krankenkassen, Land und Bund. Die Initiative des Kreistags lobt Grootens, sie sei ein wichtiges politisches Signal gewesen, habe sie doch nochmal klar aufgezeigt, dass alle in der Pflicht seien. „Ich habe sie unter anderem dem Bundeskanzler, dem Ministerpräsidenten, den Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene sowie den Krankenkassen übersandt.“
Ein Knackpunkt der Auseinandersetzung war die Definition der Fehlfahrten. Laut Meinung des Oberbergischen Kreises – und auch anderen Trägern von Rettungsdiensten in NRW und darüber hinaus – ist diese im Sozialgesetzbuch veraltet. Denn eine Fehlfahrt liegt nach aktuellen Richtlinien stets dann vor, wenn ein Krankenwagen gerufen wird, dann aber ein Transport zum Krankenhaus nicht erfolgt. Dabei gibt es unterschiedlichste Gründe, warum der Rettungsdienst gerufen wird und ein Transport eines Patienten dann aber doch nicht passiert – zum Beispiel, weil es ihm besser geht, oder auch, weil er verstorben ist.
Man sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Wann es im Bund aber eine Entscheidung gibt, ist weiterhin unklar, auch wenn ein Gesetzesentwurf vorliegt. Auch die Gespräche auf Landesebene führten zu keinen Lösungen. „Lassen Sie mich sagen: Richtig geholfen hat uns bis heute niemand“, wird Grootens deutlich. Getreu dem Grundsatz „Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott“ habe der Oberbergische Kreis selbst „nach vielen – auch erfolglosen – Initiativen nun auf dem Verhandlungsweg mit den Krankenkassen eine Lösung erzielt“.
Das generelle Streitthema der Fehlfahrten wird dadurch nicht gelöst. Stattdessen sei auch mithilfe von Experten und Juristen eine neue Gebührensatzung entstanden. Das Ziel: Was durch die Regelung bei Fehlfahrten in der Bilanz verloren geht, soll an anderen Stellen wieder reigeholt werden. Dafür sei an diversen Stellschrauben gedreht worden. Unter anderem seien einige Pauschalen so weit wie möglich ausgereizt worden. „Und ich bin noch einmal persönlich an den Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg herangetreten, habe erst mit ihm telefoniert, dann haben wir uns in Düsseldorf getroffen und im Ergebnis haben wir uns verständigt“, so Grootens weiter. Am vergangenen Donnerstag habe er die Zustimmung zur „auf links gedrehten Kalkulation“ von der AOK erhalten.
Der Finanzausschuss (am 21. Mai) sowie der Ausschuss für
Gesundheit und Notfallvorsorge (27. Mai) und anschließend der Kreistag am Donnerstag, 28. Mai, sollen nun in Sondersitzungen zusammenkommen. Dabei müsse zunächst die Gebührensatzung, die im vergangenen Jahr beschlossen wurde, wieder aufgehoben werden, um anschließend die neue Satzung zu verabschieden. Diese trete dann – eine Mehrheit vorausgesetzt - rückwirkend in Kraft. Dann würden sukzessive alle Einsätze seit Juli mit den Krankenkassen abgerechnet. Und die Liquiditätslücke würde wieder geschlossen werden.
Theoretisch soll die neue Satzung nach der Kreistagsentscheidung eine Gültigkeit von drei Jahren haben. Möglich sei aber auch, dass die neue Satzung nur eine Übergangslösung ist, bis es dem Bundesgesetzgeber gelingt, ein Gesetz zur Abstimmung zu bringen. Dies müsse auch das Ziel sein, macht Grootens klar. Er erinnert daran, dass das Thema der Fehlfahrten noch ungeklärt und die Lage in vielen anderen Kreisen in Deutschland weiter prekär ist. Trotzdem ist der Landrat zunächst für Oberberg „froh, dass wir eine Einigung haben". "Ich will nicht, dass wir in so eine Situation noch einmal kommen.“
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