POLITIK
Onkologische Versorgung: Klinikum Oberberg-Chef warnt vor Einsparrisiken
Gummersbach – Bei einem Besuch des Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Brodesser warnen Vertreter des Klinikum Oberberg vor den Folgen des geplanten Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze.
Das geplante Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze sorgt bundesweit für Kritik. Auch Sascha Klein, Geschäftsführer des Klinikum Oberberg, äußerte sich nun zu den möglichen Folgen bei einem Besuch des oberbergischen Bundestagsabgeordneten Dr. Carsten Brodesser (CDU), der sich an der Klinik für Strahlenheilkunde und Radioonkologie am Kreiskrankenhaus über die Bedeutung einer leistungsfähigen und wohnortnahen Versorgung von Menschen mit Krebserkrankungen sowie die möglichen Auswirkungen der für Ende Juni geplanten Reform Gummersbach informierte.
Laut einer Pressemitteilung des Klinikum Oberberg sprach er dabei mit Klein sowie Chefarzt Alperen Dogan über aktuelle Herausforderungen der Onkologie und die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen für die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten. Dabei bekam Brodesser Einblicke in moderne Bestrahlungsverfahren und die Arbeit des hochspezialisierten Behandlungsteams.
Im Mittelpunkt des Austauschs standen aber die geplanten Änderungen im GKV-Stabilisierungsgesetz. Sowohl die Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO) als auch der Bundesverband der Deutschen Strahlentherapeuten (BVDST) warnen davor, dass die vorgesehenen Regelungen zu Fehlanreizen und Verzögerungen in der Krebsbehandlung führen könnten. Kritisch bewertet werden dabei insbesondere die geplante Fallzusammenführung stationärer Behandlungsfälle bei Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen sowie mögliche Budgetierungen im ambulanten Bereich.
„Anders als bei planbaren medizinischen Leistungen können wir Krebsbehandlungen nicht verschieben. Tumorerkrankungen richten sich nicht nach Budgets oder Wachstumsgrenzen“, erläuterte Dr. Dogan, dass sich die Entscheidung für eine Bestrahlung an den medizinischen Kriterien orientiere. „Deshalb brauchen wir auch künftig eine Finanzierung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf orientiert und nicht an künstlichen Leistungsobergrenzen.“ Lebensbedrohliche Erkrankungen müssten einer Ausnahmeregelung unterliegen, unterstreicht der Strahlentherapeut.
Klein warnte vor allem vor den finanziellen Risiken des Gesetzentwurfs für die Krankenhäuser insgesamt. Diese stünden seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem Druck. „Tarifsteigerungen, gestiegene Energie- und Sachkosten sowie notwendige Investitionen werden nur teilweise durch die bestehenden Finanzierungsmechanismen ausgeglichen. Nach den bislang vorliegenden Berechnungen könnten die vorgesehenen Maßnahmen für Krankenhäuser zu erheblichen Erlöseinbußen führen. Im ungünstigsten Szenario könnten die finanziellen Auswirkungen für das Klinikum Oberberg eine Größenordnung erreichen, die rechnerisch bis zu 160 Stellen entspricht. Unser Ziel muss es jedoch sein, solche Einschnitte zu vermeiden“, so Klein.
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