POLITIK
Politik bringt mögliche Bebauung im Stadtgraben auf den Weg
Bergneustadt - Bau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des aktualisierten Bebauungsplans Nr. 71.
Von Peter Notbohm
Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Bergneustadt hat am Montagabend eine mögliche Bebauung der unbebauten Flächen an der Straße „Im Stadtgraben“ auf den Weg gebracht und dabei genaue Regeln festgelegt. Oberhalb des früheren Kinos, in dem heute ein Getränkemarkt ist, soll die freiliegende Fläche erschlossen werden. Das bereits stehende Gebäude genießt Bestandsschutz. Dominik Geyer vom Stadt- und Regionalplanungsbüro Dr. Jansen stellte dem Ausschuss die geplanten Leitplanken des Bebauungsplan Nr. 71 vor. „Es handelt sich um eine sensible städtebauliche Stelle“, erklärte er.
Durch den weitgehend unbebauten Hangbereich des Bergsporns ist der Festungscharakter der Altstadt auch heute noch erkennbar. Um diese Charakteristik und die aktuellen Sichtbeziehungen zur denkmalgeschützten Silhouette der Altstadt auch bei einer möglichen Bebauung beizubehalten, dürfe diese nicht das Maß sprengen, das durch benachbarte Häuser vorgegeben sei. Entsprechend habe man sich entschlossen, im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung nur eine wohnbauliche Nutzung zuzulassen. Im Plangebiet dürfen nur Gebäude in Einzel- oder Doppelbauweise mit maximal zwei Wohneinheiten entstehen. Die Grünfläche zwischen den Grundstücken und der Altstadt soll erhalten bleiben. Hier soll ein Weg in Richtung Heimatmuseum führen.
[Grafik: Stadt- und Regionalplanungsbüro Dr. Jansen --- So sehen die Planungen für das Gelände an der Straße "Im Stadtgraben" momentan aus.]
Zu Diskussionen im Ausschuss führt die Vorgabe nach Möglichkeit beim Bau Flachdächer zu nutzen, auf denen eine Dachbegrünung festgesetzt ist und auf denen Photovoltaikanlagen errichtet werden können. „Gerade im Hinblick auf die historische Altstadt in der direkten Nachbarschaft halte ich Flachdächer nicht für zielführend“, wandte Jens-Holger Pütz (UWG) ein. Geyer argumentierte, dass man aufgrund ökologischer Standards daran festhalte. Der Beschlussvorschlag wurde anschließend bei drei Gegenstimmen angenommen. Der Entwurf zum Bebauungsplan wird nun öffentlich ausgelegt, sodass auch Anrainer und Bürger ihre Ideen noch einbringen können.
KOMMENTARE
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
ARTIKEL TEILEN