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Rechtsgutachten zu Rettungsdienstgebühren: Kreis müsste Bürger zur Kasse bitten

lw; 23.12.2025, 12:00 Uhr
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Archivfoto: OA.
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Rechtsgutachten zu Rettungsdienstgebühren: Kreis müsste Bürger zur Kasse bitten

lw; 23.12.2025, 12:00 Uhr
Oberberg – Während in Essen ein Beschluss zum Thema vor der Realisierung nochmal ausgesetzt wurde, muss sich auch der Oberbergische Kreis der Problematik stellen – Die Zeit für eine Einigung läuft ab.

Von Lars Weber

 

Der Aufschrei war groß, als die Stadt Essen eine Beteiligung der Patienten an den Rettungsdienstfahrten beschloss. Zwar wird Essen nun die angekündigten Eigenanteile von Bürgern für Rettungsdienstgebühren ab 1. Januar 2026 aussetzen. Dies hat der Rat der Stadt vergangene Woche per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Ausgestanden ist das Thema damit aber nicht. Weder in Essen, noch im Oberbergischen. Denn dass ein ähnliches Szenario auch hier im Kreis drohe, darüber hatte Klaus Grootens noch vor seiner Wahl zum Landrat mehrmals Ausschüsse und Kreistag informiert. Nun stand ein Beschluss des Kreistags zu den Rettungsdienstgebühren zwar nicht auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Jahres. Die Verwaltung informierte aber über den aktuellen Stand und ein aktuelles Rechtsgutachten.

 

Hintergrund ist, dass der Kreis seit 2022 im Gebührenhaushalt des Rettungsdienstes Überschüsse erwirtschaftet. Die Gebührensatzung basierte auf den Vorgaben des Rettungsdienstbedarfsplans 2020 und berücksichtigte sämtliche kostenrelevanten Faktoren. Unter anderem wurde damals damit gerechnet, schon früher in die Bauphasen für die neuen Rettungswachen einzutreten. Gemäß des Kommunalabgabengesetzes müssen Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraums innerhalb von vier Jahren abgebaut werden. Daher hat der Kreis das Gespräch mit den Kostenträgern gesucht und eine neue Gebührenkalkulation vorgelegt.

 

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Der Kreistag beschloss zwar eine neue Gebührenordnung bei der Juni-Sitzung. Das große Streitthema „Fehlfahrten“ mit den Krankenkassen blieb aber auf dem Tisch. Zwischenzeitlich hatten die Krankenkassen mit Wirkung zum 1. Juli eine eigene Gebühr festgesetzt, die unter der oberbergischen Rechnung liegt. Die Definition dieser „Fehleinsätze“ im Sozialgesetzbuch ist nach Meinung des Kreises veraltet. Denn eine Fehlfahrt liegt nach aktuellen Richtlinien stets dann vor, wenn ein Transport zum Krankenhaus nicht erfolgt. Dabei gibt es unterschiedlichste Gründe, warum der Rettungsdienst gerufen wird und ein Transport eines Patienten dann aber doch nicht passiert – weil es ihm besser geht, weil er verstorben ist, weil der Rettungsdienst bei Brandeinsätzen bereitgestellt wurde.

 

Auch andere Kreise haben diese Probleme. Man sieht den Gesetzgeber in der Pflicht und der Bundesrat hat inzwischen auch einen Gesetzesentwurf zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz – NotfallG) in den Bundestag eingebracht. Wann dieser aber im nächsten Jahr verabschiedet werden könnte, weiß niemand. Um auf alle Eventualitäten eingestellt zu sein, hat sich der Kreis mit der Rechtslage beschäftigt.

 

Laut einem Gutachten sei ein dauerhafter Verzicht auf die Gebührenerhebung unzulässig. Der Kreis sei also als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die Rettungsdienstgebühren gegenüber den Gebührenschuldnern grundsätzlich vollständig zu erheben. Die Differenz aus den von den Krankenkassen ersetzten Festbeträgen zu den Rettungsdienstgebühren müsse daher perspektivisch aufgrund von rechtlichen Vorgaben durch den Kreis gegenüber den Gebührenschuldnern selbst geltend gemacht werden. Sprich: Der Bürger müsste Eigenanteile an den Rettungsdienstgebühren zahlen.

 

Nun möchte der Kreis auf Zeit spielen, denn dem Gutachten zufolge bestehen lediglich begrenzte Spielräume dahingehend, die Erhebung der Gebühren auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Momentan bereiteten die Kreiskasse sowie die Gebührenabrechnungsstelle alle technischen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen vor, um Einsätze im Zeitraum ab Juli 2025 voraussichtlich im ersten Quartal 2026 vollständig abrechnen zu können. „Ab diesem Zeitpunkt könnten somit erste Gebührenbescheide an gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten ergehen – jeweils über den Differenzbetrag zwischen dem Festbetrag und dem geltenden Gebührensatz.“ Ziel der Verwaltung sei es allerdings weiterhin, eine unmittelbare Inanspruchnahme der Patientinnen und Patienten - auch in Höhe der Differenzbeträge - zu vermeiden. Die Bürger sollen nicht, so hieß es stets bei dem Thema, in Notsituationen darüber nachdenken müssen, ob sie sich den Rettungsdienst nun leisten können oder nicht.

 

Es sollen weitere Gespräche auf Landesebene abgewartet werden. Spätestens in der Sitzung des Kreistages am 26. März müsse jedoch verbindlich über das weitere Vorgehen entschieden werden.

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