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Rettungsdienstgebühren: Kreistag möchte mit Resolution Druck machen

lw; 27.03.2026, 13:02 Uhr
Archivfoto: OA.
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Rettungsdienstgebühren: Kreistag möchte mit Resolution Druck machen

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lw; 27.03.2026, 13:02 Uhr
Oberberg – Im Konflikt zwischen Krankenkassen und Rettungsdienstträgern haben die Kreistagsfraktionen einstimmig ein Schriftstück verabschiedet – Adressaten sind Krankenkassen sowie Landes- und Bundespolitik – Falls bis Sommer keine Annäherung erfolgt ist, könnten Patienten zur Kasse gebeten werden.

Von Lars Weber

 

Der Gebührenstreit zwischen den Rettungsdienstträgern und den Krankenkassen über die Auswirkungen der sogenannten Fehlfahrten ist weiterhin nicht beigelegt worden. In vergangenen Ausschusssitzungen und auch im Kreistag berichteten Stefan Heße, Kämmerer und Allgemeiner Vertreter des Landrats, sowie allen voran Landrat Klaus Grootens immer wieder über die Situation (OA berichtete). Zuletzt wandte sich der Landrat auch direkt an die Landesregierung und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, in dem er einen wichtigen Fürsprecher in der Sache gefunden haben möchte.

 

Doch die Zeit läuft. Seit Juli rechnet der Kreis die Gebühren nicht ab, um nicht jetzt schon, wie er rechtlich verpflichtet wäre, die Patienten zur Kasse zu beten. Eine fehlende Liquidität in Höhe von über 28 Millionen Euro ist die Folge, es mussten Kassenkredite aufgenommen werden. Die Hoffnung bleibt, zu einer Einigung zu kommen, um keine Rechnungen an die Oberberger versenden zu müssen. Dabei helfen soll nun eine vom Kreistag in Lindlar einstimmig verabschiedete Resolution, die Druck machen soll bei Krankenkassen, Land und Bund. Aufgesetzt hatte den Text die Koalition aus CDU und SPD. Ein Änderungsantrag der Grünen fand keine Mehrheit.

 

Zur Erinnerung: Ein Knackpunkt der Auseinandersetzung ist die Definition der Fehlfahrten. Laut Meinung des Oberbergischen Kreises – und auch anderen Trägern von Rettungsdiensten in NRW und darüber hinaus – ist diese im Sozialgesetzbuch veraltet. Denn eine Fehlfahrt liegt nach aktuellen Richtlinien stets dann vor, wenn ein Krankenwagen gerufen wird, dann aber ein Transport zum Krankenhaus nicht erfolgt. Dabei gibt es unterschiedlichste Gründe, warum der Rettungsdienst gerufen wird und ein Transport eines Patienten dann aber doch nicht passiert – zum Beispiel, weil es ihm besser geht, oder auch, weil er verstorben ist. Man sieht den Gesetzgeber in der Pflicht. Wann es im Bund aber eine Entscheidung gibt, ist weiterhin unklar, auch wenn ein Gesetzesentwurf vorliegt.

 

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In der Resolution (hier gibt es den gesamten Text) fordert der Kreistag unter anderem den Bundesgesetzgeber auf, die Vorschriften im Sozialgesetzbuch zeitnah anzupassen, dass Krankenkassen aufgrund der sogenannten Fehlfahrten nicht in die Lage versetzt werden, Gebührenansätze einseitig zu reduzieren. Das Land wird als „Besteller“ des Rettungsdienstes aufgefordert, „sich der eigenen Verantwortung bewusst zu werden und den Rettungsdienstträgern entstehende finanzielle Nachteile aufgrund des Verhaltens der Krankenkassen […] vollständig auszugleichen“. Weiter sollte das NRW-Gesundheitsministerium in seiner Aufsichtsfunktion einschreiten. „Ungleichbehandlungen der Träger des Rettungsdienstes sind unter keinen Umständen akzeptabel.“

 

Die Krankenkassen sollten sich indes – „wie in vergangenen Jahren und Jahrzehnten“ – solidarisch mit den Versicherten zeigen und entstehende Kosten der Rettungsdiensteinsätze vollständig übernehmen. Eine Inanspruchnahme von Patientinnen und Patienten beziehungsweise der kommunalen Ebene dürfe weiterhin nicht erfolgen. Genau dies würde aber geschehen, wenn die Krankenkassen bis zum 30. Juni nicht zur geltenden Verwaltungspraxis zurückkehrten.

 

Moritz Müller (CDU) lobte die „hervorragende Arbeit“ des Rettungsdienstes und wertet die Resolution als „Zeichen an die Oberberger“. Das Verhalten der Krankenkassen bezeichnete er gemessen an christlichen Wertmaßstäben als „unanständig“ und auch aus kaufmännischer Sicht als nicht nachvollziehbar, da die Fehlfahrten zu keinen nennenswerten Mehrkosten für die Krankenkassen führten. Das Vorgehen der Krankenkassen „ist nur ein Trick, um die eigenen Kosten zu reduzieren“.

 

Wolfgang Brelöhr (SPD) sagte, dass das Verhalten „nichts mit Solidarität zu tun hat“. Der Anteil der Rettungsdienste an den jährlichen Kosten der Krankenkassen über 300 Milliarden Euro mache lediglich 7,5 Milliarden oder 2,4 Prozent aus. Allein mit ordentlicher Prävention seien 10 Milliarden Euro zu sparen. „Und alles wird noch schlimmer, wenn niemand mehr die 112 wählen möchte!“

 

Reinhold Müller (FDP) kritisierte den Gesetzgeber, der schlicht nicht zeitnah reagiert habe, schließlich sei nicht nur der Oberbergische Kreis in dieser Lage. „Es ist schlimm, in welche Situation wir gekommen sind.“ Er hofft nun auf eine Einigung. „Sonst gerät das Rettungssystem ins Wanken!“  Klaus Solbach (UWG) appellierte an die Krankenkassen, ihrer solidarischen Verantwortung weiter gerecht zu werden. Marie Brück (Grüne) machte deutlich, dass ihre Fraktion hinter dem Inhalt der Resolution stehe. „Das Haus brennt!“, sagte Brück. Der Änderungsantrag war vor allem struktureller Natur. Johanna Weber (Die Linke) kritisierte den „unwürdigen Einsparwillen von Institutionen“ wie den Krankenkassen mit ihren Rekorddefiziten. „Am Ende leidet der Bürger darunter, obwohl sie dieses System tragen.“

 

AfD-Fraktionschef Bernd Rummler bezeichnete die Situation als „systemisches Versagen“ und kritisierte die Parteien der Landes- und Bundesregierung. „Das Problem wurde politisch verursacht und muss auch politisch gelöst werden.“ Er warf auch den lokalen Parteien vor, sich nicht mit der Resolution „aus der Verantwortung stehlen“ zu dürfen, da die Basis die Entscheidungen in Düsseldorf und Berlin mittragen würde. Sie sollten ihre dortigen Mandatsträger unter Druck setzen. CDU-Fraktionschef Thomas Jüngst erwiderte, dass Rummler sich das Altparteienbashing sparen könne und sie sehr wohl Verantwortung zu übernehmen wissen.

 

Landrat Klaus Grootens begrüßte die Resolution, die auch an sämtliche oberbergische Abgeordneten in Land und Bund gehen werde.

 

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