POLITIK
Schildbürgerstreich? Tempo 30 in der Talstraße wohl nicht umsetzbar
Bergneustadt – SPD möchte Tempo 30-Zone „Stadtwald“ auf die Talstraße ausdehnen – Weil die Straße vorbildlich mit Fördermitteln ausgebaut wurde, ist das vermutlich nicht möglich - Verwaltung will Fall bei der Bezirksregierung vorbringen.
Von Peter Notbohm
Entrüstet – so lässt sich die aktuelle Stimmung in Bergneustadts Stadtrat beim Thema Ausdehnung der Tempo 30-Zone „Stadtwald“ auf die Talstraße wohl am treffendsten beschreiben. Reinhard Schulte (CDU) sprach von einem „Witz“ und dem „wiehernden Amtsschimmel“. Für Detlef Kämmerer (SPD) waren die Erklärungen aus dem Bergneustädter Rathaus dagegen nur eine „Unverschämtheit, die man normalen Menschen nicht mehr erklären kann“.
Doch was war passiert? Vorangegangen war ein Antrag der SPD, das Tempo des Autoverkehrs in der Talstraße aufgrund der neuen Parkanlage, die dort derzeit im Talpark entsteht (OA berichtete), erheblich zu drosseln. „Für uns ist das völlig logisch. Dort wird relativ viel gerast und auch Lärmschutzgründe sprechen dafür“, meinte der SPD-Fraktionsvorsitzende Daniel Grütz. Seine Partei geht davon aus, dass die Parkanlage von vielen Jugendlichen und Senioren genutzt werden wird.
Kommen wird Tempo 30 in der Talstraße vermutlich trotzdem nicht. Grund sind Fördermittel, die die Stadt Bergneustadt für den Ausbau der Haupterschließungsstraße erhalten hat. Zwischen 2004 und 2016 fanden im Stadtgebiet Schulwegsicherungsmaßnahmen statt. Diese hatten 2,8 Millionen Euro gekostet und wurden zu 75 Prozent durch Fördermittel gedeckt. Knapp die Hälfte der Summe wurde in den Ausbau der Talstraße investiert. So wurden unter anderem die Gehwege auf das Doppelte verbreitert und auch Schutzstreifen für Fahrradfahrer angebracht.
Genau das ist aber nun das Problem: So sind diese Schutzstreifen in 30er-Zonen nicht erlaubt. „Es bestünde die Gefahr, dass wir die Fördermaßnahme zurückzahlen müssen. Hätte es Tempo 30 schon damals gegeben, hätten wir keine Förderung erhalten“, erklärte Bauamtsleiter Andreas Wagner. Die Zweckbindung der Maßnahme gilt noch bis Oktober 2036. Eine zurückzuzahlende Summe von mindestens einer Million Euro steht im Raum. „Und wir gehen davon aus, dass sich das Land als Fördermittelgeber aufgrund der aktuellen Finanzlage das definitiv zurückholen würde“, so Wagner weiter.
Er verstehe das System dahinter, „glauben kann ich es aber nicht. Da müssen wir nachhaken, das können wir als Rat nicht auf uns sitzen lassen“, meinte Kämmer und traf damit den Nerv seiner Ratskollegen, die durchweg ungläubig mit dem Kopf schüttelten. Eine Idee, wie man bei der Bezirksregierung in Köln argumentieren könnte, brachte Axel Krieger (Grüne) ein. Durch den Spielplatz ändere sich aus seiner Sicht die rechtliche Situation und sei anders zu bewerten: „Ein Tempolimit ließe sich durch diesen Freizeitpark begründen.“ Kritik richtete er erneut an den Kreis: „Wir wissen ja, dass der Kreis hier keine Kontrollen durchführt, die Wirkung zeigen würden.“
Nach längeren Diskussionen einigte sich der Rat einstimmig darauf, den Antrag auf einen späteren Zeitpunkt zu verweisen. Bis dahin soll eine Anfrage an die Bezirksregierung Köln gestellt werden, wie sie auf ein Tempo 30-Limit reagieren würde. Geklärt werden soll ebenfalls, ob es sich bei der Talstraße um einen Unfallschwerpunkt handelt. Auch verdeckte Messungen der Geschwindigkeit des Autoverkehrs wurden ins Spiel gebracht.
Gegen Tempo 30 in der Talstraße, aber auch auf der B 55 (OA berichtete) hat sich im Übrigen die Feuerwehr ausgesprochen. Da auch die Einsatzkräfte sich beim Ausrücken zu Einsatzorten an den gültigen Geschwindigkeiten orientieren müssen, würde Tempolimits zu veränderten Ausrückzeiten führen.
KOMMENTARE
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Kann man kaum glauben! In Marienheide-Kalsbach (B256) - Bundesstrasse - hat man aus "Lärmschutzgründen" (Beschwerde eines Einzelnen) 30 eingeführt. Und das direkt vor der Feuerwache!
Oberberger, 25.10.2023, 09:24 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
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