POLITIK
Schwarzbauten: Wird aus illegal doch noch legal?
Nümbrecht – Politik diskutiert über einen Fall in Göpringhausen – Bürgermeister Redenius steht einem neuen Bebauungsplan kritisch gegenüber – Entscheidung wird erst später fallen.
Von Lars Weber
Der Ärger war dem Bürger aus dem Nümbrechter Ort Göpringhausen anzumerken, als er sich bei der aktuellen Sitzung des Gemeinderats bei der Einwohnerfragestunde ans Mikro begab: Er möchte nicht glauben, dass nun aus „Unrecht Recht“ werden solle und die Gemeindeverwaltung noch dazu – obwohl „hochverschuldet“ – sich jahrzehntelang Steuereinnahmen hat durch die Lappen gehen lassen. Was war passiert, was den Bürger so verärgert hat? Alles dreht sich um ein Ferienhaus, einen Tennisplatz und ein Poolhaus samt Schwimmbecken in Göpringhausen, an dem sich die Eigentümer seit vielen Jahren erfreuen. Das Problem daran: Für die Gebäude gab es niemals eine Baugenehmigung, sie wurden außerhalb des bestehenden Bebauungsplans schwarz errichtet. Nun ist die Sache aufgeflogen.
Bürgermeister Hilko Redenius erklärte bei der Ratssitzung nochmal, wie es überhaupt soweit kommen konnte. Die Überprüfung von Bauten falle demnach nicht in den Aufgabenbereich der Kommune, sondern des Oberbergischen Kreises, der auch die Baugenehmigungen erteilt. Im Falle der Schwarzbauten in Göpringhausen war es ein Zufall, der die Verwaltungsmühlen in Gang gesetzt hatte. Bei ihm in der Bürgersprechstunde hatte sich nämlich ein Anwohner über ständige Ruhestörung und Lärmbelästigung aus dem Bereich beschwert. Der Kreis wurde nach einer Prüfung auf den Fall aufmerksam gemacht und reagierte: Die Grundstückseigentümer bekamen Post mit der Verfügung, die Bauten abzureißen und die Fläche zu renaturieren.
Dass der Tennisplatz weg muss, das ist bereits klar. Die Frage ist nun, was mit den anderen Bauten passiert. Denn die Grundstückseigentümer würden diese gerne durch einen neuen Bebauungsplan legalisieren. Zusätzlich wäre es mit einem neuen B-Plan möglich, dort Flächen für fünf weitere Wohnhäuser auszuweisen. Wichtig, gerade auch für die Lokalpolitiker: Kosten sollen für die Gemeinde keine entstehen. Die Grundstückseigentümer müssten die Bauleitplanverfahren sowohl für die Änderung des B-Plans als auch eine nötige Änderung des Flächennutzungsplans – eine dafür nötige Ausgleichsfläche würde es auch geben - selbst bezahlen, ebenso wie die Kosten für die Herstellung der Erschließung, also unter anderem den Straßenneubau, Kanal und so weiter.
Zwar ist die Verwaltung grundsätzlich der Auffassung, dass sich die Ortschaft Göpringhausen aufgrund der Nähe zum Hauptort für eine Wohnbauentwicklung anbietet (siehe auch Kasten). Allerdings zeigte sich Bürgermeister Redenius kritisch gegenüber der nachträglichen Legalisierung. Er selbst sei deutlich dagegen, er habe anderthalb Jahre gegen die Legalisierung gekämpft.
Potenzialflächen in Göpringhausen
Obwohl an die diskutierte illegale Fläche angrenzend, hatte die Entscheidung im Gemeinderat für eine Erweiterung der Ortslage Göpringhausen nichts mit der Diskussion um die illegalen Bauten zu tun. Die Erweiterung um eine Fläche von 774 Quadratmetern ist schon länger Thema in der Politik und steht in Zusammenhang mit der Überprüfung von Potenzialflächen in den Außenbereichen der Orte, um dort gegebenenfalls Bauland zu schaffen (OA berichtete unter anderem hier). Während diverse Flächen nach genauerer Analyse durchs Raster fielen, wurde der Prozess in Göpringhausen weiterverfolgt. Nun wurde die Satzung für Göpringhausen vom Rat bei vier Enthaltungen einstimmig beschlossen.
Die Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans liege jedoch bei der Politik, also habe diese auch darüber zu diskutieren und zu bestimmen. Bei der vergangenen Sitzung des Planungsausschusses wurde vor einem möglichen Antrag der Grundstückseigentümer zunächst ein Stimmungsbild der Ausschussmitglieder eingeholt. Die Politiker waren anderer Meinung als der Bürgermeister, auch um gewünschtes neues Bauland zu schaffen. Mehrheitlich wurde sich dort dafür ausgesprochen, dass die Verwaltung für die nächste Sitzung eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans vorbereiten soll.
Entschieden ist damit freilich noch gar nichts. Die Diskussion wird weitergehen.
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