Lindlar – Bürgermeister Dr. Georg Ludwig hat in der gestrigen Ratssitzung den Entwurf des Haushaltsplans der Gemeinde vorgestellt.
Ob die hohen Zahlungen für die Kreisumlage und die Jugendamtsumlage, die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten, die Umsetzung der Tarifabschlüsse vom Herbst 2023, die Entwicklung des Zinsniveaus oder die steigenden Energiekosten: die Gemeinde Lindlar ist mit Blick auf den Haushalt 2024 mit diversen Mehrausgaben konfrontiert, rechnet insgesamt mit Verschlechterungen von knapp 6,9 Millionen Euro. Hinzu kommt, dass die Ertragsausfälle und Mehrbelastungen durch die Folgen der Corona-Pandemie und des Ukrainekriegs nicht mehr als außerordentlicher Ertrag separiert werden können.
Bürgermeister Dr. Georg Ludwig hat gestern dem Lindlarer Gemeinderat den Entwurf des Haushaltsplans der Verwaltung vorgestellt. Der Entwurf der Haushaltsplanung sieht Gesamterträge von rund 55,88 Millionen Euro sowie Gesamtaufwendungen von circa 54,99 Millionen Euro vor; damit weist die Planung einen Haushaltsüberschuss von rund 896.000 Euro aus. „Wir erwarten für das nächste Jahr ein erhebliches Defizit“, sagte Ludwig – nicht zuletzt aufgrund der steigenden Kreisumlage. „Deshalb ist es wichtig, dass wir in diesem Jahr ein Plus erwirtschaften.“ Oberstes Ziel: die Vermeidung eines Haushaltssicherungskonzepts.
Aus Sicht der Verwaltung könnten die Mehrbelastungen laut Ludwig nur durch Steuererhöhungen aufgefangen werden. Konkret hat die Gemeinde Erhöhungen der Hebesätze der Grundsteuer B von 655 auf 925 Prozent sowie der Gewerbesteuer von 495 auf 515 Prozent ins Auge gefasst. „Steuererhöhungen sind ein sehr schmerzlicher Schritt – das ist uns bewusst“, sagte der Bürgermeister am Abend. „Aber wir möchten keine Salami-Taktik anwenden, die uns für ein Jahr über Wasser hält, sondern einen nachhaltigen Schritt machen, damit wir langfristig handlungsfähig bleiben.“
Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung könnten, mit Ausnahme von 2025, in den Jahren 2026 und 2027 Überschüsse erzielt werden. Die gewonnene Liquidität könnte nicht zuletzt dafür genutzt werden, Kassenkredite abzubauen. Ludwig sprach außerdem über die freiwilligen Leistungen, die die Gemeinde leiste. Dazu zählen unter anderem die Kosten für die Schülerbeförderung und den Offenen Ganztag, ein öffentliches WLAN, die Aufwendungen für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) sowie Fortbildungen.
Die Aufwendungen für das Personal steigen um rund eine Million Euro – und damit um über zwölf Prozent. Zurückzuführen sei das auf die zurückliegenden Tarifabschlüsse. Allerdings arbeite die Lindlarer Verwaltung mit einer unterdurchschnittlichen Personalintensität. „Das ist nichts, worauf wir stolz sind“, sagte Ludwig. „Es ist schwierig, zusätzliches Personal zu bekommen. Der Markt ist sehr umkämpft.“ Trotzdem werde geplant, zwei Auszubildende sowie einen Bachelor of Law einzustellen.
Abschließend betonte der Rathauschef, dass die geplanten Steuererhöhungen nicht in Stein gemeißelt seien. So sollen die Steuerhebesätze in den Folgejahren überprüft werden, um mögliche Erleichterungen an die Bürger weiterzugeben und die Sätze wieder zu senken. „Aber aus unserer Sicht sind die Steuererhöhungen derzeit der einzige Weg, um handlungsfähig zu bleiben“, betonte Ludwig.
Der Haushaltsplan-Entwurf 2024 ist auf der Website der Gemeinde Lindlar zu finden. Anregungen und Kritik können per Post, per Mail an info@lindlar.de, telefonisch oder persönlich an Bürgermeister und Verwaltung übermittelt werden. Die Beschlussfassung und Verabschiedung des Gemeindehaushalts durch den Gemeinderat sollen am 25. April erfolgen.
Eckdaten des Haushaltsplan-Entwurfs für 2024 im Überblick:
Erträge: 55,88 (54,01) Millionen Euro
Aufwendungen: 54,99 (53,96) Millionen Euro
Außerordentliches Ergebnis: -
Liquidität: 468.880 Euro
Jahresergebnis: +896.382 Euro
Investitionskredite: 20,06 (19,96) Millionen Euro
Liquiditätskredite: 40,73 (40,92) Millionen Euro
Verschuldung pro Einwohner (31.12.2022): 3.962 Euro
Eigenkapital: 14,52 (13,63) Millionen Euro
Grundsteuer A: 400 v. H. (unverändert)
Grundsteuer B: 925 v. H. (665)
Gewerbesteuer: 515 v. H. (495)
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