POLITIK

Ukraine-Flüchtlinge: Ehemalige Hauptschule keine Option

pn; 24.03.2022, 16:30 Uhr
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Ukraine-Flüchtlinge: Ehemalige Hauptschule keine Option

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pn; 24.03.2022, 16:30 Uhr
Gummersbach – Räume des Schulgebäudes befinden sich in desolatem Zustand - Mindestens 437 Geflüchtete halten sich bereits in der Kreisstadt auf.

Das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Strombach ist momentan keine Option, um dort Geflüchtete aus der Ukraine unterzubringen. Das sagte Gummersbachs Bürgermeister in der gestrigen Ratssitzung. Eine entsprechende Anfrage hatte der Ratsherr Andreas Dissmann (Grüne) gestellt.

 

Das Gebäude befinde sich in einem desolaten Zustand und sei derzeit nicht als Wohnraum nutzbar. Helmenstein sprach von Wasserschäden und Schimmelbildung. Er habe kein Interesse daran, dass Fernsehteams in der Kreisstadt auftauchen, um über unwürdige Unterbringungen für Kriegsvertriebene zu berichten, sagte das Stadtoberhaupt.

 

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Ohnehin versuche die Verwaltung alle Menschen möglichst dezentral unterzubringen und mietet deshalb Wohnraum an. Stand Mittwochmittag haben sich bisher 437 geflüchtete Menschen offiziell beim Einwohnermeldeamt angemeldet. Die tatsächliche Zahl der Ukrainer, die sich in Gummersbach aufhalten, sei aber höher, vermutet Helmenstein. Der Großteil komme weiterhin bei Freunden und Verwandten unter, erst zehn Menschen mussten durch die Stadt untergebracht werden, berichtete der Erste Beigeordnete Raoul Halding-Hoppenheit. Derzeit verfüge man noch über 50 freie Betten bzw. Unterbringungsplätze.

 

Helmenstein sprach in diesem Zusammenhang von einer völlig anderen Situation als zu Zeiten der Flüchtlingskrise: „Damals hatten wir es fast ausschließlich mit alleinreisenden Männern zu tun.“ Auch jetzt sei eine Mutter mit zwei Kindern der Ausnahmefall, meistens handle es sich um große Familien mit mehreren Generationen.

 

Lösungen finden muss die Stadt mittelfristig auch für die Frage der Kita- und Schulplätze für ukrainische Kinder. Halding-Hoppenheit sagte in diesem Zusammenhang, dass die Schulpflicht nicht mit der Anmeldung beim Anwohnermeldeamt beginne, sondern erst nach Erhalt eines Titels nach dem Aufenthaltsgesetz.

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