RECHTECK

1,8 Millionen Euro Geldstrafe - Jérôme Boateng und der Tagessatz

Red; 02.10.2021, 08:30 Uhr
RECHTECK

1,8 Millionen Euro Geldstrafe - Jérôme Boateng und der Tagessatz

  • 0
Red; 02.10.2021, 08:30 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Diesmal geht es um die Gerechtigkeit in der Strafverfolgung.

Von Andreas Günther, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erb- und Familienrecht

 

Jérôme Boateng beherrschte zuletzt die Schlagzeilen – allerdings nicht als 2014´er-EX-Weltmeister  sondern als Privatmann. Das Amtsgericht München hat ihn zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen sie wurde von allen Beteiligten Berufung eingelegt. Anhand dieses Falles beleuchten wir in diesem RechtEck einmal kurz unser deutsches Strafrechtssystem.

 

Ausgangspunkt für die Bestrafung und die sogenannte Strafzumessung bildet das  Strafgesetzbuch (StGB). Den Schuldspruch erhielt er für eine Körperverletzung. Diese ist in § 223 I StGB geregelt: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

 

Hier ist also der Strafrahmen festgelegt. Wie bestimmt sich jetzt aber die Höhe der Geldstrafe? Dies ist in § 40 StGB festgehalten. Es gibt zwei Faktoren: Erstens die Anzahl der Tagessätze und zweitens die Höhe des einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl beträgt mindestens fünf und höchstens 360 volle Tagessätze. Die jeweilige Höhe des Tagessatzes hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab. Das Gericht geht dabei in der Regel vom Nettoeinkommen aus, dass der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Ein Tagessatz wird auf mindestens 1 Euro und höchstens 30.000 Euro festgesetzt.

 

Durch dieses System soll eine gleichartige Strafempfindlichkeit erzielt werden. Also unabhängig von den Einkommensverhältnissen des Täters soll eine vergleichbare Tat auch gleich bestraft werden. Der Fußballprofi J. Boateng ist also nicht schärfer bestraft worden als ein anderer Täter, er hat nur ein wesentlich höheres Einkommen! Im Jahre 2019 schätzte die französische Tageszeitung L´Équipe das Gehalt des Bundesligaprofis Robert  Lewandowski auf 1,33 Millionen Euro; bei  Thomas Müller, Manuel Neuer und auch J. Boateng  auf 1,25 Millionen Euro  - ach übrigens monatlich!  Das sind 15 Millionen Euro netto im Jahr. Ein Vergleich mit der Geldstrafe in dem Tagessatzsystem ergibt folgendes: 360 Tage x 30.000 EUR ergibt 10,8 Millionen Euro Jahresgehalt netto – passt ungefähr!

 

Das Durchschnittsnettoeinkommen aller Arbeitnehmer im Jahr 2020 in Deutschland betrug 2.084 Euro. Das wären abgerundet 69 Euro  im Monat.  Bei 60 Tagessätzen läge die Strafe des Otto-Normal-Bürgers somit bei 4.140 Euro. Im System der Strafverfolgung ist damit die erwünschte Gleichartigkeit hergestellt. Also eigentlich ein sehr gerechtes System. Trotzdem bleibt das Gefühl, dass Jérôme Boateng die 1,8 Millionen Euro weniger wehtun, als dem Durchschnittsbürger…

 

Die Geldstrafe ist die am häufigsten verhängte Strafe im deutschen Strafrecht. Mehr als 80 % aller Verurteilungen durch die Strafgerichte lauten auf Geldstrafen.

 

Es bleibt abzuwarten wie die nächste Instanz entscheidet. Dies ist das Landgericht München I. Übrigens: Für alle, die schon immer wissen wollten, wieso es ein Landgericht München I und München II gibt. Das Landgericht München I ist für das Stadtgebiet und den Landkreis München zuständig. Wer dagegen in Fürstenfeldbruck oder Starnberg wohnt - dem Speckgürtel  Münchens - muss zum Landgericht München II. Servus.

 

 

WERBUNG

KOMMENTARE

0 von 800 Zeichen
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
WERBUNG