RECHTECK

Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Red; 21.12.2024, 08:13 Uhr
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RECHTECK

Anspruch auf Weihnachtsgeld?

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Red; 21.12.2024, 08:13 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt.

Von stud.iur. Merve Altin

 

Weihnachten steht vor der Tür und wie jedes Jahr sind alle im Kaufrausch. Geschenke, ein Weihnachtsbaum, Dekorationen, das Weihnachtsessen und noch vieles mehr stehen zur Vorbereitung an. Da muss man auch finanziell vorbereitet sein. Zu dieser Jahreszeit kann es schnell teurer werden als zur restlichen Zeit im Jahr, sodass sich die meisten Menschen auf ihr Weihnachtsgeld verlassen, um dem Engpass damit eine Abhilfe zu schaffen. Aber was ist, wenn der Chef dieses Jahr doch kein Weihnachtsgeld zahlen möchte? Hat man einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld?

 

Eine gesetzliche Grundlage gibt es nicht. Es müsste eine rechtliche Grundlage im Tarif- oder Arbeitsvertrag vorhanden sein. Außerdem gibt es noch eine weitere, weniger bekannte Anspruchsgrundlage: Es könnte auch aus einer betrieblichen Übung ein Anspruch entstehen. Was genau versteht man unter einer betrieblichen Übung? Eine betriebliche Übung entsteht, wenn ein Arbeitgeber wiederholt, freiwillig Leistungen erbringt, ohne dass diese im Arbeitsvertrag festgehalten oder tariflich geregelt sind. Der Arbeitnehmer darf grundsätzlich nach dreimaliger Wiederholung solch einer Leistung darauf vertrauen, diese dauerhaft zu bekommen. Nötig ist also eine dreimalige Wiederholung der Zahlung, damit eine betriebliche Übung entsteht, sodass ein Anspruch aus betrieblicher Übung also frühestens nach drei Jahren entsteht. Hierbei darf die Höhe der Beträge variieren (Urteil v. 13.05.2015, Az. 10 AZR 266/14).

 

Achtung! Es gibt einige Ausnahmen, wann ein Arbeitgeber die Leistung nicht zahlen muss. Unter anderem ist dies bei einem Freiwilligkeitsvorbehalt der Fall. Hierzu muss der Arbeitgeber präzise formulieren, dass die Zahlung des Weihnachtsgeldes ohne eine Rechtsverpflichtung erfolgt. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Formulierungen gültig sind. Wird in der Klausel beispielsweise der Widerruf und der Vorbehalt vermischt, ist die Klausel unklar und somit unwirksam (BAG, Urteil v. 8.12.2010, 10 AZR 671/09), sodass die betriebliche Übung gelten und der Anspruch auf das Weihnachtsgeld bestehen würde.

 

Einem Anspruch aus einer betrieblichen Übung könnten auch Maßnahmen wie Änderungskündigungen oder Änderungsvereinbarungen entgegenstehen. Bei einer Änderungsvereinbarung wird der bestehende Arbeitsvertrag gekündigt und ein neuer Vertrag abgeschlossen, der die freiwilligen Leistungen ausschließt. Bei einer Änderungsvereinbarung einigen sich beide Parteien darauf, dass es bezüglich des Weihnachtsgeldes zu keinem Rechtsanspruch kommen soll.

 

Ein Arbeitnehmer sollte also prüfen, ob nicht gewisse Umstände und Maßnahmen zum Ausschluss des Anspruches auf Weihnachtsgeld führen, bevor er davon ausgeht, dass er mit Sicherheit einen Anspruch darauf hat.

 

Sollten Sie zu den glücklichen Empfängern von Weihnachtsgeld gehören, wünschen wir viel Spaß beim Ausgeben und schöne Feiertage!

 

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