Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt - Diesmal geht es um das Thema Fake-Bewertungen auf Google.
Von Rechtsanwalt Devin Dick aus Bergneustadt
Egal ob man Essen geht, Shoppen fährt oder einen neuen Friseur sucht. Zuerst wird gegoogelt. Bevor man ein neues Restaurant ausprobiert, muss man erst mal sicherstellen, dass dieses auch gut bewertet ist. Die Google-Sterne eines Unternehmens haben mehr und mehr Auswirkungen auf unseren Alltag. Wir machen Entscheidungen davon abhängig, ob andere Google-Nutzer positive oder negative Erfahrungen gemacht haben.
Dieser Trend bleibt auch für Unternehmen nicht ohne Folgen. Es ist ärgerlich, wenn man einen Kunden falsch bedient hat und dieser wutentbrannt eine schlechte Google-Bewertung abgibt und diese vielleicht sogar noch mit einem entsprechenden Erfahrungsbericht versieht. Hat ein Unternehmen nur wenige Bewertungen bei Google, so kann eine einzelne Negativbewertung den Sterne-Wert schon massiv nach unten reißen.
Es kommt hierbei auch nicht selten vor, dass Fake-Bewertungen abgegeben werden. Ein Nutzer, der nie mit dem Unternehmen in Kontakt stand, kann es trotzdem bewerten. Bevor man eine Google-Bewertung abgibt, muss man nicht nachweisen, dass man tatsächlich mit dem entsprechenden Unternehmen in Kontakt stand.
Umso ärgerlicher ist es, wenn man als Unternehmen mit solchen Fake-Bewertungen konfrontiert ist. Google-Nutzer geben sich als vermeintliche Kunden des Unternehmens aus und erteilen dem Unternehmen eine schlechte Bewertung, obwohl sie tatsächlich nie mit dem Unternehmen in Kontakt standen.
Diesem Vorgehen ist ein Unternehmen jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Das Unternehmen hat die Möglichkeit, sich über den My-Business-Account bei Google zu beschweren. Google hat dann die Pflicht, die Beschwerde zu überprüfen und auch zu überprüfen, ob der entsprechende Google-Nutzer tatsächlich nie Kunde des Unternehmens war. Mehrere Gerichte haben diese Pflicht schon bestätigt. So hat das Landgericht Hamburg Google mit Urteil vom 12. Januar 2018 (AZ: 324 O 63/17) verurteilt, Fake-Bewertungen zu entfernen. Dieselbe Entscheidung hat das Landgericht Lübeck mit Urteil vom 13. Juli 2018 (AZ: 9 O 59/17) in einem vergleichbaren Fall getroffen.
Leider kommt es häufig vor, dass eine Reaktion von Google auf die begründete Beschwerde lange auf sich warten lässt bzw. gar nicht erfolgt. Dann bleibt nur der Weg der Klage. Eine Klage gegen den Weltkonzern Google?! Ja – auch dieser Internetriese ist nicht unantastbar. Zwar muss die Klage am Google-Hauptsitz in Irland zugestellt werden, aber dann kommt - wie so oft in solchen Fällen - schnell Bewegung in die Angelegenheit, wie auch wir in einem aktuellen Fall wieder feststellen konnten.
Wenn Ihr Unternehmen Opfer einer Fake-Bewertung geworden ist und Sie nachweisen können, dass der Google-Nutzer tatsächlich mit Ihrem Unternehmen nicht in Kontakt stand, sprechen Sie uns an. Lassen Sie sich also Ihre Geschäfte nicht durch Fake-Bewertungen verderben.
KOMMENTARE
1
Also könnte man als Unternehmen theorethisch gegen jede negative Bewertung (ob berechtigt oder unberechtigt) vorgehen und google das prüfen lassen mit der Hoffnung dass diese gelöscht wird??
Anja, 15.12.2019, 09:12 UhrLinks zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
ARTIKEL TEILEN