RECHTECK

Kostenloses neues Dach dank Widerrufsrecht

Red; 25.11.2023, 10:30 Uhr
RECHTECK

Kostenloses neues Dach dank Widerrufsrecht

Red; 25.11.2023, 10:30 Uhr
Oberberg - Oberberg-Aktuell informiert in dieser Rubrik über Rechtsfragen - Der Service wird präsentiert von Fincke Rechtsanwälte Bergneustadt.

Von Rechtsanwalt Devin Dick, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Ein Traum für jeden Hauseigentümer: Das Dach wird neu eingedeckt, und zwar kostenlos! So erging es einem Hauseigentümer aus dem Großraum München, der sich auf das Widerrufsrecht des BGB berufen hatte.

 

Was war passiert? Der Hauseigentümer hatte mit einem Dachdeckerunternehmen einen Vertrag über das neue Eindecken des Daches seines Hauses geschlossen. Das Dach sollte für ca. 25.000 € neu eingedeckt werden. Der Vertrag wurde außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen, also nicht in den Geschäftsräumen des Dachdeckers.

 

Zehn Monate, nachdem das Dach gedeckt war, erklärte der Hauseigentümer gegenüber dem Dachdecker den Widerruf des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Nach § 355 BGB bewirkt der Widerruf, dass der Vertrag als nicht geschlossen gilt. „Das geht zu weit“, dachte sich der Dachdecker und verklagte den Hauseigentümer auf Zahlung von 25.000 €. Diesen Betrag hatte der Hauseigentümer auch zehn Monate nach Fertigstellung des Daches noch nicht gezahlt.

 

Die Klage blieb jedoch ohne Erfolg. Wie das OLG München in zweiter Instanz bestätigte, führte die Ausübung des Widerrufsrechts dazu, dass der Vertrag als nicht geschlossen gilt (OLG München, Beschluss vom 19.4.2021, Az. 28 U 7274 / 20). Das bedeutet, dass der Hauseigentümer keine Vergütung bezahlen muss. Da der Dachdecker den Hauseigentümer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt hatte, konnte der Hauseigentümer auch noch zehn Monate nach Fertigstellung des Daches den Widerruf erklären. Er musste den Widerruf nicht – wie üblich – innerhalb von 14 Tagen erklären.

 

Fehlt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, so hat der Hauseigentümer zwölf Monate und 14 Tage Zeit, den Widerruf zu erklären. Das Ergebnis war also, dass der Dachdecker für seine Leistung kein Geld bekommt. Und es wird noch verrückter: Der Dachdecker bekommt auch nicht das Dach zurück und auch keinen Wertersatz. Der Grund: Das Dach ist wesentlicher Bestandteil des Gebäudes geworden und der Hauseigentümer ist deshalb Eigentümer des Daches geworden (§ 946 BGB). Das Dach gehört also dem Hauseigentümer. Wertersatz muss er nicht leisten, weil er über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist.

 

Es ist nachvollziehbar, dass diese gerichtliche Entscheidung einem ungerecht erscheint. Sie entspricht jedoch exakt der Gesetzeslage und zeigt, wie wichtig es für Unternehmer ist, wenn sie mit Verbrauchern einen Vertrag schließen, diesen entweder innerhalb ihrer Geschäftsräume zu schließen oder eine richtige Widerrufsbelehrung zu erteilen.

 

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