ARBEITSSCHUTZ
Arbeitsschutz: Jeder investierte Euro zahlt sich aus
Oberberg – RescueService GmbH, Institut für medizinische Begutachtung, Arbeitsschutz und Notfalltraining informiert über Lösungen und präventive Maßnahmen.
Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Als verantwortungsbewusster Unternehmer liegt Ihnen, nicht nur aus menschlicher Sicht, sondern auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Gesundheit Ihrer Beschäftigten am Herzen. Daneben hat der Gesetzgeber jeden Unternehmer gesetzlich verpflichtet, eindeutige organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Diese Rechtsgrundlage gilt bereits ab dem ersten Mitarbeiter.
Das heißt konkret: Sie sind verpflichtet präventiv tätig zu sein. Zu den Beschäftigten zählen im Übrigen auch geringfügig Beschäftigte.
Prävention umfasst alles, was Beschäftigten ein gesundes und sicheres Arbeiten ermöglicht. Das kann beispielsweise die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch Maschinenschutz, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder arbeitsmedizinische Vorsorgeangebote. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind Präventionsmaßnahmen.
Was bringt mir die Prävention für mein Unternehmen?
Jede Investition macht sich auch betriebswirtschaftlich für das Unternehmen bezahlt: Gesunde Beschäftigte sind für ein erfolgsorientiertes Unternehmen elementar, denn jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bedeuten nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid, sondern zusätzlich für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und eine empfindliche Störung der Betriebsabläufe.
Die magische Zahl lautet 2,2, denn das ist der Nutzen-Faktor, um den sich laut der Studie jeder, in die Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz investierte Euro erhöht. Experten nennen ihn auch »Return on Prevention«, kurz ROP. Das bedeutet, dass der Nutzen eines Euros, den ein Betrieb für seine betriebliche Prävention ausgibt, auf 2,2 Euro ansteigt.
Welche Maßnahmen muss ich treffen?
Jeder Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen und hieraus die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten. Darunter fallen unter anderem folgende Punkte:
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Unterweisungen durchführen
- Vorhalten von Betriebsanweisungen
- Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
- Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
- gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Wer ist für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz im Betrieb verantwortlich?
Die grundlegende Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb trägt der Unternehmer. In größeren Betrieben ist eine Delegation der Verantwortung vom Unternehmer an betriebliche Vorgesetzte notwendig (Pflichtenübertragung). Hierbei ist zu beachten, dass eine Delegation der Verantwortung mit dem Ziel der vollständigen Befreiung nicht möglich ist. Im Arbeitsschutz bleiben - trotz Delegation - Organisationspflichten, die Pflicht zur Auswahl geeigneter Führungskräfte/Beschäftigter/Dienstleister sowie die Pflicht zur Überwachung und Kontrolle und notfalls zum Eingreifen immer erhalten.
Lösungen aus einer Hand
Die RescueService GmbH aus Marienheide-Müllenbach bietet Ihnen in allen Bereichen der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ganzheitliche professionelle Lösungen an. Nutzen Sie unsere Synergieeffekte und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Sicherheitstechnische Betreuung
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- Externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen
- Ausbildung von Brandschutzhelfern
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