TIPPS
Immobilie verkaufen: Was tun, wenn das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft tritt?
Der Verkauf von Wohneigentum steht oft im Mittelpunkt wichtiger Lebensentscheidungen. Ob durch den Wunsch nach finanzieller Flexibilität, durch unerwartete Ereignisse wie Erbschaft oder Scheidung oder durch steuerliche Überlegungen getrieben - die Entscheidung, das Eigenheim zu verkaufen, ist selten einfach.
Das neue Wärmegesetz, das 2024 in das Gebäudeenergiegesetz integriert wird, wird den Verkauf eines Hauses maßgeblich beeinflussen. Dieser Artikel erklärt, wie dieses Gesetz Ihren Hausverkauf beeinflussen kann und gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie die beste Entscheidung für Ihre persönliche Situation treffen können.
Neues Gesetz stellt neue Anforderungen an Hauseigentümer
Das Gebäudeenergiegesetz 2020 (GEG) fasst die Energieeinsparverordnung, das Energieeinsparungsgesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem umfassenden Regelwerk zusammen. Es setzt neue Standards für die Energieeffizienz von Neubauten und Bestandsimmobilien und bringt wichtige Änderungen für Immobilienverkäufer durch die Einführung relevanter Regelungen für den Immobilienverkauf.
André Heid, Experte auf dem Gebiet der Immobilienwirtschaft, nennt die wichtigsten Bereiche, auf die sich die Richtlinien auswirken: „Sie betreffen konkret die Wärme, Kühlung und Lüftung von Häusern, aber auch allgemeine energetische Anforderungen, Berechnungsgrundlagen, Sonderfälle, Übergangsregelungen und die finanzielle Förderung.“ Ziel der Politik ist es, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in Deutschland zu erreichen.
[Foto: Heid-Immobilienbewertung GmbH --- André Heid erklärt die Schlüsselelemente der neuen Richtlinien für Heizung, Kühlung, Lüftung und Energieeffizienz von Gebäuden.]
Für Eigentümer, die einen Verkauf planen, ist der erste und entscheidende Schritt, sich umfassend über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren. Dieses Wissen ist notwendig, um zu verstehen, inwieweit ihr Gebäude bereits den Normen entspricht und welche Anpassungen eventuell noch notwendig sind, um es rechtzeitig marktfähig zu machen.
Heizungsgesetz 2024 – Das müssen Immobilienbesitzer berücksichtigen
Zunächst einmal ist eine Sanierungspflicht für Gebäude, deren Eigentümer wechselt, geplant. Außerdem sollen ab 2024 neu installierte Heizungsanlagen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für schon existierende Heizungen besteht erst einmal keine Austauschpflicht. Das bedeutet, sie dürfen weiter genutzt und auch repariert werden. Für die Reparatur älterer, defekter Heizungsanlagen sollen Übergangsfristen gelten. Ab dem Jahr 2045 dürfen dann Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.
Für Bestandsgebäude hat das Gebäudeenergiegesetz die bis 2020 geltenden Anforderungen beibehalten. André Heid, Spezialist für Immobilienbewertungen u.a. in Nordrhein-Westfalen, weist jedoch auf Folgendes hin „Neu ist, dass für bestimmte Bereiche eine Austausch-, beziehungsweise Nachrüstpflicht gilt, die bei Missachtung laut § 108 mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“ Betroffen sind Heizungs- und Wasseranlagen, Dämmungen sowie Außenelemente wie Dachflächen, Fenster und Türen oder ans Erdreich grenzende Wände.
Mehrwert durch energetische Sanierung beim Hausverkauf
Dabei stellt sich oft die Frage, ob eine vorherige energetische Sanierung sinnvoll ist. Schließlich möchte jeder Verkäufer einen möglichst hohen Preis erzielen. Hier gilt es, die Kosten und den möglichen Mehrwert genau abzuwägen. Energetische Modernisierungen können zwar investitionsintensiv sein, sie können aber auch den Wert der Immobilie deutlich steigern - oft genug, um nicht nur die Investitionskosten zu decken, sondern sogar einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen.
Wer sich also vor dem Verkauf für eine energetische Sanierung nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entscheidet, kann eine spürbare Wertsteigerung seiner Immobilie erzielen, die sich positiv im Verkaufspreis niederschlägt.
Berechnung des Verkehrswertes mittels Immobilienbewertung
Wenn Ihr Haus bereits energetisch saniert wurde, empfiehlt es sich, ein professionelles Wertgutachten erstellen zu lassen. Dieses gibt Aufschluss darüber, wie sich die im neuen Gebäudeenergiegesetz geforderten Sanierungsmaßnahmen auf den Wert der Immobilie ausgewirkt haben. Ein von Experten erstelltes Gutachten berücksichtigt diese Aspekte und dient als verlässlicher Nachweis für die Umsetzung und korrekte Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Änderungen.
Ein solches Gutachten, das häufig auf dem Vergleichswertverfahren basiert, ist auch ein starkes Argument bei Verkaufsverhandlungen. Käufer achten heute nicht nur auf die Lage der Immobilie, sondern gezielt auch auf deren Energieeffizienz. Ein umfassendes Wertgutachten ergänzt in diesem Zusammenhang den erforderlichen Energieausweis und stärkt Ihre Position.
Immobilienexperte André Heid: „Alle Bauvorhaben, die nach dem 01.11.2020 beantragt wurden, sowie alle nicht genehmigungsbedürftigen Sanierungsmaßnahmen müssen das Gebäudeenergiegesetz erfüllen. Für Pflichtsanierungen gilt, dass diese bis spätestens zwei Jahre nach Eigentümerwechsel umgesetzt werden müssen.“
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