TIPPS

Rechtliche Aspekte bei der Errichtung von Gartenzäunen: Was ist erlaubt und was nicht?

EXTERNER BEITRAG; 19.06.2023, 15:08 Uhr
Symbolfoto: Tom auf Pixabay
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Rechtliche Aspekte bei der Errichtung von Gartenzäunen: Was ist erlaubt und was nicht?

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EXTERNER BEITRAG; 19.06.2023, 15:08 Uhr
Bevor man sich an die Errichtung eines Zauns macht, ist es sinnvoll, einen Blick auf die Vorgaben im Gesetzbuch zu werfen und sich zu seinen Rechten und Pflichten zu informieren - Hier gibt es einen Überblick.

Wer einen Gartenzaun errichten möchte, um das eigene Grundstück von dem der Nachbarn abzugrenzen und Sicherheit zu schaffen, ist in Deutschland verpflichtet, sich dabei am Rechtsrahmen des Gesetzgebers zu orientieren. Dieser regelt die erlaubte Höhe der Einzäunung, liefert Erkenntnisse über eine Zaunpflicht und definiert, welche rechtliche Wirkung die Einfriedung hat. Bevor man sich an die Arbeit macht, ist es deshalb sinnvoll, einen Blick auf die Vorgaben im Gesetzbuch zu werfen und sich zu seinen Rechten und Pflichten zu informieren.


Gibt es eine Pflicht zur Errichtung von Gartenzäunen?

 

Handelt es sich um einen Garten auf dem eigenen Grundstück, gilt das Grundstücksrecht. Dieses sieht in einigen Fällen eine Verpflichtung zum Bau von Zäunen vor. Bei der Zaunerrichtungspflicht spricht man von einer Rechtseinfriedung. Sie kommt lediglich dann zum Tragen, wenn der Nachbar zu Zwecken der korrekten Abgrenzung von Besitzverhältnissen auf dem Errichten eines Zaunes besteht. Des Weiteren gilt sie lediglich für Grundstücke und Gärten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg sowie Niedersachsen. Der Zaun ist - mit Blick ausgehend vom Eingang des Grundstücks - auf der rechten Seite hochzuziehen. Möchte sich der Nachbar nicht selbst darum kümmern, kann dies der andere übernehmen und die dafür entstandenen Kosten vom Nachbarn im Nachgang einfordern. In den anderen Bundesländern ist der Zaunbau freiwillig und kann vom Grundstücksnachbarn nicht erzwungen werden.

 

Das Recht, ein Grundstück einzuzäunen, haben Eigentümer in allen Bundesländern. Das sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) im Paragrafen 903 ausdrücklich vor.

 

Wann sind Baugenehmigungen für Zäune ein Thema?

 

Ist ein Zaunsystem geplant, welches nicht den klassischen Lösungen entspricht oder die gesetzliche Maximalhöhe übersteigt, ist eine Baugenehmigung einzuholen. Sie wird von der örtlichen Baubehörde erteilt. Im Falle einer Grenzbebauung muss der Nachbar mit dem Zaunbau einverstanden sein.
 

Die richtige Position für einen Grundstückszaun

 

Wer einen Gartenzaun kaufen und mit der Errichtung direkt loslegen möchte, sollte sich vorher über die richtige Positionierung informieren. Hierfür ist es wichtig, die exakte Grundstücksgrenze zwischen dem eigenen Grundstück und dem des Nachbarn zu kennen. Ein Zaun, den man selbst aussuchen möchte, erfordert zur Grundstücksgrenze einen Abstand von 50 cm. Wird der Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze oder in einem Abstand unter den genannten 50 cm platziert, gilt das Recht der Grenzbebauung. Hierbei sind die Kosten für den Zaunerwerb zwischen beiden Grundstücksnachbarn zu splitten.

 

Rechtmäßige Zaunhöhe - häufig ein strittiger Punkt und gesetzlich geregelt

 

Wie hoch der Zaun sein darf, regelt jedes Bundesland in Eigenregie. Hierbei gelten folgende Landesgesetze:

 

  • Maximal 1,2 m: Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen
  • Maximal 1,25 m: Berlin, Brandenburg
  • Maximal 1,5 m: Baden-Württemberg, Hamburg
  • Maximal 2,0 m: Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt

 

Zäune, welche mit 1,7 m die Maße für eine klassische Einfriedung (etwa 1,4 m) übersteigen, gelten als Sichtschutzzäune, fallen jedoch ebenfalls unter die in den Ländern geregelten Höhenmaße. Da es sich bei Zäunen über 2,0 m um Sicherungszäune handelt, sind sie für konventionelle Grundstücke nicht gestattet. Auch eine klassische Einfriedung lässt sich so gestalten, dass sie vor den Blicken neugieriger Nachbarn schützt. Wer sich durch einen Zaun auf seinem Grundstück eingeengt fühlt, kann sich alternativ für eine symbolische Einfriedung mit einer Höhe zwischen 40 cm und 90 cm entscheiden.

 

Soll ein Gartenzaun der Sicherung eines Teichareals bzw. Badeteiches dienen, eignet sich eine 1,0 oder 1,2 m hohe Ausführung. Ein solches Modell schützt Kinder und Hunde vor einem versehentlichen Sturz ins kühle Nass.
 

Freie Auswahl beim Zaunmaterial?

 

Einige Bundesländer sehen neben der Höhe ebenso spezifisches Material für den Zaunbau vor. Berlin, Brandenburg, Hessen und Schleswig-Holstein erfordern ein Exemplar aus Maschendraht. Besonders fester Maschendraht wird von Grundstückseigentümern in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in Thüringen verlangt. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird das Material des Zauns nicht näher definiert. Nordrhein-Westfalen gestattet es, den Zaun alternativ durch eine Mauer zu ersetzen.

 

Wer ist zuständig für die Pflege natürlicher Zäune?

 

Zäune, bei denen die landesrechtlichen Bestimmungen keine ausgewählten Materialien vorsehen, lassen sich grundsätzlich ebenso auf natürliche Weise - etwa durch eine Hecke - errichten. Da diese ihre natürliche Wuchsform jedoch nicht dauerhaft beibehalten, ist es wichtig, sie regelmäßig zu beschneiden, um die Grundstücksgrenzen nicht zu verwischen. Für das Kürzen größerer Heckentriebe ist der Grundstückseigentümer verantwortlich, auf dessen Grundstück sich der natürliche Zaun befindet. Handelt es sich bei dem Naturzaun um eine Grenzbebauung, teilen sich beide Grundstücksnachbarn die Verantwortung. Dies gilt auch dann, wenn die lebende Einfriedung Schaden auf dem Nachbargrundstück anrichtet.
 

Fazit

 

So schlicht ein Zaun an sich ist, so komplex sind die Gesetzlichkeiten, wenn es um das Errichten von Gartenzäunen geht. Durch die unterschiedlichen Regelungen in den Bundesländern ist es herausfordernd, den vollen Überblick zu behalten. Auf der sicheren Seite ist, wer sich im Vorfeld eines Zaunkaufs mit den rechtlichen Bestimmungen auseinandersetzt und sich die Zustimmung für den Zaunbau vom Nachbarn verifizieren lässt.

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