TIPPS

Worauf kommt es bei einer Lohnabrechnung an?

EXTERNER BEITRAG; 22.01.2021, 10:19 Uhr
Foto: https://pixabay.com/de/photos/geld-finanzen-hypothek-darlehen-2696229/
TIPPS

Worauf kommt es bei einer Lohnabrechnung an?

  • 0
EXTERNER BEITRAG; 22.01.2021, 10:19 Uhr
Oberberg - Die Lohnabrechnung gehört zu den gefürchteten Dingen in einem Betrieb.

Fragen rund um die Lohnabrechnung

 

Die Lohnabrechnung gehört zu den gefürchteten Dingen in einem Betrieb. Sie wird meist nur als lästiges Übel wahrgenommen, da gesetzliche Vorschriften einzuhalten sind. Die Wertschöpfung einer gut funktionierenden Lohnabrechnung wird nicht erkannt. Dennoch bietet eine gut organsierte Lohnabrechnung auch für den Unternehmer viele Vorteile. Wenn man zum Beispiel die Aufbewahrungspflichten wahrnimmt, dann können die Daten leichter in die Kostenrechnung übernommen werden. Damit erfüllt man als Unternehmer die Anforderungen des Gesetzgebers, kann aber gleichzeitig auch wertvolle Daten gewinnen. Diese Daten dienen also auch internen Zwecken. Damit stellt sich auch interdisziplinär die folgende Frage: „Worauf kommt es bei einer Lohnabrechnung an?“ Wir wollen in diesem Artikel diese Frage aus dem Blickwinkel des Gesetzgebers betrachten. Dennoch halten wir es für wichtig, dass die Einhaltung der Vorschriften auch einen betriebsinternen Zweck erfüllen müssen.

 

Gesetzliche Vorschriften bei der Lohnabrechnung

 

Zunächst muss die Interessenslage der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, dann bekommen diese monatlich einen Gehalt ausbezahlt. Dieser Gehalt muss dokumentiert werden. Der Arbeitnehmer erhält monatlich eine Gehalts- bzw. Lohnabrechnung zugesandt, in der alle Abrechnungsdetails aufgeschlüsselt werden. Dazu haben Sie ein Recht. Der Dienstgeber muss also für eine ordnungsmäßige Dokumentation der Lohn- und Gehaltsabrechnung sorgen. Damit erfüllt der Gehaltszettel eine Dokumentationsfunktion. Der Gesetzgeber schreibt direkt und auch indirekt vor, was in der Lohnabrechnung enthalten sein muss. Zum Teil finden Sie diese Vorschriften in den Steuergesetzen, andere Teile sind aber auch in der Gewerbeordnung verankert. Man erkennt anhand dieser Komplexität bereits die Notwendigkeit, die Lohnabrechnung an Experten auszulagern.

 

Was muss auf dem Lohnzettel aufgelistet werden?

 

Für einen Unternehmer macht es keinen Sinn, sich jedes Jahr mit neuen Vorschriften zu beschäftigen. In der Gehalts- bzw. Lohnabrechnung muss in erster Linie der Grundlohn aufgelistet sein. Hier müssen die Art und die Höhe aller Lohnbestandteile aufscheinen. Zusätzlich sind auch alle Abzüge bis ins Detail aufzugliedern. Es sind folglich auch Vorschüsse und Abzüge und aller Arten der Vergütung aufzuzeigen. Damit kommt man am Ende zu einer Brutto- und Nettosumme des Monatslohns. Die Abzüge sind unterteilt nach den jeweiligen Klassen aufzugliedern. Wenn Sie also als Angestellter beschäftigt sind, werden alle Sozialangaben an den Staat aufgelistet.

WERBUNG

KOMMENTARE

0 von 800 Zeichen
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.
Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
WERBUNG