WIRTSCHAFT

Freispruch im Kartellverfahren gegen Erzquell Brauerei

pn; 08.09.2021, 15:30 Uhr
WIRTSCHAFT

Freispruch im Kartellverfahren gegen Erzquell Brauerei

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pn; 08.09.2021, 15:30 Uhr
Wiehl – Das seit zehn Jahren laufende Kartellverfahren fand am Mittwoch vor dem OLG Düsseldorf ein Ende – Mehreren Kölsch-Brauereien war Preiseabsprache vorgeworfen worden.

Mit Freisprüchen für drei Kölsch-Brauereien, darunter die Wiehler Erzquell-Brauerei, sowie persönliche Verantwortliche endete heute ein jahrelanges Verfahren rund um ein Bierkartell. Der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf unter Vorsitz von Manfred Winterscheid urteilte, dass man den Brauereien verbotene Preisabsprachen in Nordrhein-Westfalen nicht nachweisen könne. Neben der Erzquell Brauerei waren auch die Brauereien Früh und Gaffel an dem Verfahren als sogenannte Nebenbetroffene beteiligt. Als Betroffene waren zwei seinerzeit verantwortlich für sie handelnde Personen beteiligt, ein weiterer Angeklagter ist bereits verstorben.

 

„Ich bin froh, dass der Wahnsinn nun fast 15 Jahre nach der angeblichen Tat und einem Verfahrenszeitraum von zehn Jahren beendet ist. Es war absolut richtig, in die Berufung zu gehen“, sagte Dr. Axel Haas, geschäftsführender Gesellschafter der Erzquell Brauerei nach dem Urteil. Die Strafe des Kartellamts betrug 900.000 Euro. Insgesamt hörte der Senat 14 Zeugen, lediglich zwei glaubten sich nach Medienberichten an eine illegale Bierpreisabsprache erinnern zu können – zu wenig für die Düsseldorfer Richter. Demnach wurden die Aussagen der anderen Zeugen als insgesamt chaotisch bezeichnet.

 

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[Foto: Katharina Hein ---- Dr. Axel Haas war nach der Urteilsverkündung erleichtert: "Das Verfahren war für mich auch persönlich eine erhebliche Belastung, die auch ganz schön an den Nerven gezerrt hat."]

 

Aus Sicht des Gerichts konnte Dr. Axel Haas nicht einmal nachgewiesen werden, dass er zum fraglichen Zeitraum überhaupt im Raum gewesen sei. „Ich habe immer gesagt, dass ich das, was uns vorgeworfen wird, nicht erlebt habe. Darüber hinaus habe ich immer erklärt, dass ich nicht an Preisabsprachen teilgenommen habe. Dies hat das Gericht nun mit seinem Urteil bestätigt“, wird Dr. Haas in einer Mitteilung der Erzquell Brauerei zitiert. Das Gericht machte dem Kartellamt auch den Vorwurf, dass man die Aussagen von Belastungszeugen und Kronzeugen aufgebauscht habe.

 

Insgesamt hatte das Bundeskartellamt 2014 im Zuge seiner Ermittlungen gegen das Bierkartell Geldbußen in einer Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen elf Brauereien und 14 persönlich Verantwortliche verhängt. Die Kölsch-Brauereien spielten dabei eine eher untergeordnete Rolle, auf sie entfielen Geldbußen von weniger als zehn Millionen Euro. Nach Überzeugung des Bundeskartellamts hatten sich Mitglieder des Bierkartells bei Preiserhöhungen in den Jahren 2006 und 2008 abgesprochen und damit das Wettbewerbsrecht verletzt. Damals gab es eine Verteuerung beim Fassbier um fünf bis sieben Euro pro Hektoliter, beim Flaschenbier stieg der Preis um einen Euro. Gegen das Urteil kann die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt werden.

KOMMENTARE

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Lupenreiner Freispruch ist natürlich was anderes, wenn die Zeugen im Olaf Scholz - Stil größtenteils behaupten, sich an nichts mehr erinnern zu können, während die nackten Fakten (parallele Preisgestaltung) für die These einer Absprache sprechen

Marco, 10.09.2021, 09:54 Uhr
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Sicherlich möchte und muss sogar ein jeder sein Geld verdienen . Doch solche unlauteren Machenschaften hat die Erzquell-Brauerei überhaupt nicht nötig ! Ich persönlich habe Herrn Dr. Haas und seine Mitarbeiter IMMER als korrektes Team erlebt ! R. Engel

Rüdiger Engel, 26.10.2021, 12:31 Uhr
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