BLAULICHT

„Beweisproblem“: Ziegendorfer muss 2.000 Euro blechen

ks; 23.07.2024, 11:45 Uhr
BLAULICHT

„Beweisproblem“: Ziegendorfer muss 2.000 Euro blechen

ks; 23.07.2024, 11:45 Uhr
Waldbröl – Im Februar 2021 sollten einer Seniorin aus Waldbröl hochpreisige Bildbände verkauft werden – 29-Jähriger war wegen Betrug, Nötigung und Wucher angeklagt – Verfahren wurde nun eingestellt.

Kommende Woche sollte am Amtsgericht Waldbröl der Prozess gegen einen 29-jährigen Ziegendorfer fortgesetzt werden – doch dazu wird es nicht mehr kommen. Angeklagt war der Mann aus Mecklenburg-Vorpommern wegen Betrug, Nötigung und Wucher. Als Außendienstmitarbeiter einer Nürnberger Firma soll er im Februar 2021 eine damals 93-jährige Waldbrölerin an ihrer Wohnung in der Hochstraße aufgesucht und versucht haben, sie zu dem Kauf von hochpreisigen Büchern zu bewegen. Laut Polizei habe die Schließung eines Kaufvertrages gerade so verhindert werden können.

 

Wie Richter Thorsten Schmidt als stellvertretender Behördenleiter des Amtsgerichts Waldbröl heute auf Nachfrage von OA erklärte, wurde das Verfahren in der vergangenen Woche eingestellt. Richter Schmidt begründete die Entscheidung mit einem „Beweisproblem“. Wie bereits berichtet, hatte die Verteidigung im Laufe des Verfahrens Beweisanträge gestellt, um weitere Zeugen anhören zu lassen – darunter Elif G. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) als Geschäftsführerin der Nürnberger Firma, die sich allerdings ins Ausland abgesetzt haben soll, sowie Paul B., einem Mitarbeiter des Unternehmens. Doch die Ladungen des Gerichts blieben ohne Erfolg.

 

Eingestellt wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer „hohen Geldsumme“, wie Richter Schmidt sagte. Hat der Verteidiger noch in den Verhandlungen gefordert, das Verfahren gegen die Zahlung von 500 Euro einzustellen, wurde die Summe nun vervierfacht. Damit muss der Ziegendorfer insgesamt 2.000 Euro blechen. „Das ist bei einer Versuchsstrafbarkeit eine relativ hohe Summe“, erklärte der stellvertretende Leiter des Waldbröler Amtsgerichts abschließend.

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