BLAULICHT
Promillefahrt: 30-Jähriger ist aus dem Schneider
Waldbröl – Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit einem Firmenfahrzeug verunfallt sein – Heute wurde das Verfahren eingestellt.
Das Strafverfahren vor dem Amtsgericht Waldbröl gegen August A. (Anm.d.Red.: Name geändert) nahm heute ein gutes Ende für den Angeklagten. Wie bereits berichtet, warf die Staatsanwaltschaft dem 30-Jährigen aus Waldbröl vor, am 1. Januar 2024 mit einem Auto aber ohne Fahrerlaubnis durch die Stadt gefahren zu sein – und das, nachdem er reichlich Alkohol getrunken und Rauschmittel wie Amphetamin konsumiert haben soll. Gegen 23:55 Uhr soll er mit einem Ford Kuga auf der Hauptstraße in Richtung Denklingen unterwegs gewesen sein, dabei einen Unfall samt Fremdschaden in Höhe von 300 Euro verursacht und Fahrerflucht begangen haben. Die Blutprobe, die am 2. Januar um 1:35 Uhr durchgeführt worden sei, soll einen Promillewert von 3,2 ergeben haben.
Im ersten Verhandlungstermin am 14. Oktober sagten bereits fünf Zeugen aus: zunächst der Firmenchef und Halter des Fahrzeugs, dann ein 33-Jähriger aus der Nähe von Puderbach im Westerwald, der ebenfalls im Auto gewesen sein soll, sowie drei Polizeibeamte. Geklärt werden konnte dabei aber nicht, ob der 30-Jährige bei der Fahrt tatsächlich hinterm Steuer saß. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft wollten zumindest noch einen weiteren Zeugen hören. Eigentlich sollte die Verhandlung am kommenden Dienstag fortgeführt werden. Der Fortsetzungstermin wurde aber auf den heutigen Freitag vorgezogen. Doch auch heute konnte besagter Zeuge nicht vor Gericht erscheinen, war aus beruflichen Gründen entschuldigt.
Rechtsanwalt Sebastian Tillmann brachte eine andere Option ins Spiel und schlug vor, das Verfahren gegen Erstattung der Kosten einzustellen – denn einen Freispruch hielt er unterm Strich für wahrscheinlicher als eine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft sah das nicht anders. Und so beschloss Richterin Becher, das Verfahren gegen August A. auf Kosten der Staatskasse einzustellen. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.