BLAULICHT

Toter Gummersbacher nach Schüssen auf Kirmes: Urteil gefallen

Red; 21.06.2024, 13:37 Uhr
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Toter Gummersbacher nach Schüssen auf Kirmes: Urteil gefallen

Red; 21.06.2024, 13:37 Uhr
Oberberg/Hagen - 17-Jähriger wurde am Landgericht Hagen wegen Totschlags zu Einheitsjugendstrafe von neun Jahren und neun Monaten verurteilt.

Im Mai 2022 kam ein 40-jähriger Mann aus Gummersbach auf der Steinert-Kirmes in Lüdenscheid durch einen Schuss ums Leben. Er wurde Opfer eines Konflikts, mit dem er nichts zu tun hatte (OA berichtete). Heute ist das Urteil am Landgericht Hagen gegen den zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Angeklagten gefallen. Die für Schwurgerichtsverfahren zuständige Jugendkammer verurteilte ihn wegen Totschlags unter Einbeziehung einer vorangegangenen Verurteilung zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Jahren und neun Monaten.

 

Die Kammer sah es laut Mitteilung des Gerichts als erwiesen an, dass der Angeklagte am 21. Mai 2022 auf dem Kirmesplatz in Lüdenscheid auf der Flucht vor einer Gruppe von Personen, die ihn und seine Begleiter nach einer vorangegangenen körperlichen Auseinandersetzung zur Rede stellen wollten, mit einer Kurzwaffe in Richtung seiner Verfolger schoss und dabei den unbeteiligten Kirmesbesucher aus Gummersbach so schwer verletzte, dass dieser noch am selben Abend verstarb.

 

Von zentraler Bedeutung für den Schuldspruch sei daher die Frage gewesen, ob der Angeklagte ausschließlich einen seiner Verfolger töten wollte und deshalb wegen versuchten Totschlags (zum Nachteil der Verfolger) in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung (des Kirmesbesuchers) zu verurteilen war oder ob er bei der Schussabgabe auch den Tod anderer, unbeteiligter Personen billigend in Kauf genommen und sich damit des Totschlags schuldig gemacht hat, erklärt das Landgericht.

 

Aufgrund des festgestellten Tathergangs hat die Kammer diese Frage hier in letzterem Sinn beantwortet. Die Tat war hier nach Jugendstrafrecht zu ahnden, da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt minderjährig war. Die Dauer der Jugendstrafe ist in diesen Fällen auf zehn Jahre begrenzt, heißt es weiter. Die Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts gelten nicht.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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