BLAULICHT
Verteidiger beantragt psychiatrisches Gutachten des Opfers
Waldbröl – Im Prozess gegen einen 48-Jährigen wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs wollen Verteidigung und der Anwalt der Nebenklage weitere Zeugen sehen.
Von Lars Weber
Mehrere mögliche Zeugen und die Frage nach einem psychiatrischen Gutachten des Opfers: Darum ist es in den Beweisanträgen von Verteidigung und dem Anwalt der Nebenklage beim zweiten Verhandlungstag im Prozess gegen einen 48-Jährigen gegangen. Der Nümbrechter Rico W. (Anm.d.Red.: Name geändert) muss sich am Amtsgericht Waldbröl vor Einzelrichter Kevin Haase wegen eines mutmaßlichen sexuellen Übergriffs verantworten.
Laut Anklageschrift soll Rico W. in der Nacht des 31. Oktober 2023 in das Schlafzimmer seiner Bekannten eingedrungen sein, nachdem er zuvor durch ein Fenster im Wohnzimmer in die Wohnung eingebrochen war. Der Mann soll die Frau von den Füßen bis zu den Oberschenkeln geküsst und sich auf sie gelegt, begrapscht und mehr gewollt haben. Letztlich kam er ihrer Aufforderung zu gehen nach. Die beiden hatten den Abend zuvor gemeinsam mit der Partnerin von Rico W. auf einer Halloweenparty verbracht.
Im Gegensatz zum Angeklagten hatte das Opfer beim ersten Verhandlungstermin ausgesagt, sichtlich emotional mitgenommen und teils unter Ausschluss der Öffentlichkeit (OA berichtete). Dabei ging es auch um ihre medizinische Vorgeschichte und psychische Konstitution. Darauf baute der Antrag des Verteidigers für ein psychiatrisches Gutachten auf. Die 52-Jährige habe in ihrer Jugend sexuelle Gewalt durch nahestehende Angehörige erfahren und ist deshalb in Therapie. Der Rechtsanwalt halte es für nicht ausgeschlossen, dass die Nümbrechterin ihre früheren traumatischen Erfahrungen vermische mit den Geschehnissen vor fast zwei Jahren. Diese Vermutung hatte er bereits am ersten Prozesstag geäußert. Seinen Antrag gestützt sah er durch variierende Angaben des Opfers gegenüber der Polizei.
Weiter beantragte die Verteidigung, die Partnerin von Rico W. vorzuladen, die mit beiden gemeinsam auf der Party gewesen war und die 52-Jährige an jenem Abend auch nach Hause gefahren hatte.
Das Opfer tritt bei dem Prozess auch als Nebenklägerin auf. Ihr Anwalt beantragte, den Sohn der Nümbrechterin vorzuladen. Er war am Morgen nach der vorgeworfenen Tat im Haus und hatte Kontakt zu seiner Mutter. Er könne Angaben zum Einbruch in die Wohnung machen. Zudem könnte eine Freundin der 52-Jährigen möglicherweise deren Aussagen stützen. Denn ihr habe sich die Nümbrechterin kurz nach der Nacht anvertraut.
Richter Haase hat über die Beweisanträge bei der Verhandlung am Mittwoch noch nicht entschieden. Der Prozess geht am 25. Juni weiter.
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