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120 Vertreter der Pflegedienste bildeten sich zum Thema 'Patientenverfügung' weiter

nis; 14. Apr 2006, 00:00 Uhr
Oberberg Aktuell
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120 Vertreter der Pflegedienste bildeten sich zum Thema 'Patientenverfügung' weiter

nis; 14. Apr 2006, 00:00 Uhr
(nis/30.3.2006-17:40) Marienheide – Im Rahmen einer Fortbildung wurden jetzt 125 Vertreter aus Pflegedienstleitung, ambulanten Pflegedienst und karitativen Vereinen ins Kongresszentrum Klinik Marienheide eingeladen, wo unter anderem ein Pflegeüberleitungsbogen vorgestellt wurde.
[Bilder: Nina Schmitt --- Dr. Jorg Nürmberger hielt einen Vortrag über die aktuelle Thematik Patientenverfügung.]

Die Resonanz war groß und der Konferenzsaal gut gefüllt. Marie-Theres Touppen, Pflegedienstleiterin, freute sich über das zahlreiche Kommen und kündigte Dr. Jorg Nürmberger an, der einen Vortrag zum Thema „Patienverfügung“ hielt. „Dies ist ein aktuelles Thema und somit ein guter Einstieg zum heutigen Nachmittag“, erklärte Touppen.

Nürmberger stellte zunächst einmal fest, dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht sicher ist, wo es rechtlich mit der Patienverfügung hingehen wird. „Die Möglichkeit, mit medizinischen Mittel das Leben zu verlängern, auch wenn keine Heilung eintritt, bringt viele Menschen auf den Gedanken, eine Patienverfügung zu verfassen“, erklärte er. Die Bundesärztekammer brauchte lange, bis sie sich dazu verbindlich geäußert habe. Jetzt sei zumindest schon einmal festgeschrieben, dass die Ärzte sich an die Patientenverfügung halten müssen, bei Missachtung könne es zu einem Berufsverbot kommen. „Die Aufgabe eines jeden Arztes soll es sein, Gesundheit zu schützen und das Leiden zu lindern“, so Nürmberger.

Wenn es dann zu einer medizinischen Entscheidung kommen muss und der Patient nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu treffen, muss sich der behandelne Arzt an die Ausführungen in der Verfügung halten, solange der Wille deutlich erkennbar ist. „Von daher ist es äußerst wichtig, dass der Text verständlich formuliert ist“, betont Nürmberger. Eine konkrete Empfehlung, wie man eine Verfügung zu schreiben hat, kann er nicht geben. Ratsam sei es, den Rat eines Arztes einzuholen. Dieser kann noch zusätzliche Tipps zu den Möglichkeiten von Betreuungsverfügung und Versorgungsvollmacht geben und undeutlich formulierte Passagen korrigieren. Auch das Entbinden von der Schweigepflicht kann in einigen Fällen sehr sinnvoll sein. „Auf jeden Fall sollte die individuelle Einstellung deutlich werden“, rät Nürmberger. Aktive Sterbehilfe sei natürlich nicht erlaubt.

[Marie-Theres Touppen freute sich über die große Resonanz auf die Fortbildung.]

Auf dem Programm des Nachmittages standen noch ein Vortrag über die Entwicklung des Entlassungsmanagements sowie die Vorstellung eines gemeinsamen Pflegeüberleitungsbogen, den alle stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser im Oberbergischen Kreis entwickelt haben. Dieser soll einen großen Schritt zur Verbesserung der Pflegequalität darstellen.

Übrigens: Bei einer Fachweiterbildung im gleichen Gebäude bestanden 13 Pflegekräfte aus dem Kreiskrankenhaus Gummersbach diese mit besonderem Erfolg. Teilgenommen haben Jana Wick aus Engelskirchen, Ramona Miclea, Olga Vasicova, Nelli Köhn und Nina Scharenberg aus Gummersbach, Yvonne Weiß und Verena Bösch aus Bensberg, Katja Henning, Heinrich Janzen, Nicole Jäger aus Waldbröl, Claudia Müller und Marco Alivesi aus Wipperfürth sowie Dorothee Baasch aus Bergisch Gladbach. Die Weiterbildungsmaßnahme fand zum achten Mal statt und ist seit dem vergangenen Jahr in das Bildungszentrum integriert. Seit 1990 nahmen schon 120 Pflegekräften an den Kursen teil.

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