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Gumbala-Prozess: Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu Geldstrafen verurteilt
(bv/25.9.2007-12:10) Gummersbach - Amtsgericht sieht massives Fehlverhalten der drei Beschuldigten - Berufung gegen das Urteil wahrscheinlich - Sicherheit des Bades wird weiter in Zweifel gezogen.

Das Gummersbacher Amtsgericht hat keinen Zweifel daran gelassen, dass Fahrlässigkeiten dreier Ingenieure maßgeblich dazu beigetragen haben, dass es im Gummersbacher Schwimmbad Gumbala gravierende Sicherheitsmängel gab. So hätten gleich mehrere Verstöße gegen Vorgaben oder DIN-Normen dazu geführt, dass der Whirlpool, in dem am 19. Mai 2005 ein zehnjähriges Mädchen ertrunken war, nicht dem Stand der Technik entsprochen habe.

Es war ein anderer Pool, mit einer viel zu starken Pumpe, und man hat auf Druckmanometer und Haarfangprobe verzichtet, erklärte der vorsitzende Richter Ulrich Neef in seiner Urteilsbegründung. Auch nachdem gleich bei der Eröffnung des Bades massive Probleme im Pool festgestellt worden seien, habe man von Ingenieursseite aus nicht gehandelt. Fachleute dürfen sich aber nicht nur auf eine Sichtprüfung beschränken, so Neef weiter, der hoffte, dass der Prozess Signalcharakter auf die Sicherheit in Bädern habe. So verurteilte das Schöffengericht den bauplanenden Ingenieur zu einer Geldstrafe von 10.500 Euro, die beiden Ingenieure der Bauaufsicht und Überprüfung zu Geldstrafen von jeweils 7.200 Euro.

Allerdings kommen auf die Angeklagten die erheblichen Kosten des Verfahrens zu. Die zahlreichen geladenen Gutachter, Kosten von Nebenklage und Gericht summieren sich nach Ansicht von Fachleuten schnell auf eine Summe von annähernd 100.000 . Völlig unterschiedlich werteten die Prozessparteien das Urteil. Rechtsanwalt Thomas Ohm, der den planenden Ingenieur vertritt, machte deutlich, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit Berufung einlegen werde. Er habe es persönlich in seinen zwei Jahrzehnten als Rechtsanwalt noch nie erlebt, dass sich ein Gericht gegen die Einstellung eines Verfahrens sträube, wenn sich sogar Staatsanwaltschaft und Nebenklage darüber einig gewesen seien, erklärte der Anwalt gegenüber OA.

Auch sei das Verhalten des Betreibers und der Stadt Gummersbach noch längst nicht in allen Einzelheiten geklärt. Richter Neef erläuterte, dass für das Gericht eine Einstellung nicht in Betracht gekommen sei. Sie können die Geschehnisse und den Tod des Mädchens nicht einfach unter den Teppich kehren. Hier sind die gültigen Sicherheitsvorkehrungen außer Acht gelassen worden - und das gilt es strafrechtlich zu bewerten.
Staatsanwalt Jürgen Krautkremer bleibt trotz der Verurteilung skeptisch, ob insbesondere der Betreiber des Bades aus dem Unglück gelernt habe. Der Auftritt von Badmitarbeitern hinterlasse bei ihm ein ungutes Gefühl. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich die Verhältnisse im Bad heute grundlegend geändert haben, so Krautkremer.