LOKALMIX
Kein Aus für ein Hochwasserrückhaltebecken
Oberberg – Die Firmen im Leppetal streben den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an – Aggerverband äußert sich zu dem Vorhaben – Projekt ist nicht vom Tisch.
Das Jahrhunderthochwasser im Juli 2021 hat auch Firmen im Leppetal in Lindlar getroffen. Um künftig besser vor den Wassermassen geschützt zu sein, streben die vier Unternehmen Meili Germany, Chr. Höver & Sohn, Schmidt + Clemens und Rolf Kind an der Leppe auf Marienheider Boden den Bau eines Regen- bzw. Hochwasserrückhaltebeckens an. Gestern hat dazu bei der Firma Schmidt + Clemens ein Pressegespräch stattgefunden (OA berichtete).
Dabei haben die vier Firmen nicht zuletzt Kritik am Aggerverband geübt, der Ende April in einem Schreiben an die Unternehmen mitgeteilt hat, für eine „Fortführung des Vorhabens“ aktuell keine Aussicht auf Erfolg zu sehen. Vertreter des Aggerverbands waren nicht zu dem Gespräch eingeladen worden. Im Nachgang des Gesprächs hat OA deshalb eine Anfrage an den Verband gestellt, die noch gestern Nachmittag beantwortet worden ist.
Wie blickt der Aggerverband auf den eventuellen Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Leppestraße?
„Der Aggerverband, vier Firmen an der Leppe bei Kaiserau und die Gemeinden Lindlar und Engelskirchen haben gemeinsam eine Vereinbarung geschlossen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Abschätzung der Wirkung eines Hochwasserrückhaltebeckens zum Schutz der vier Firmenstandorte und weiterer bebauter Flächen entlang der Leppe. Der Aggerverband hat mit seiner fachlichen Expertise ein Fachbüro beauftragt und den Planungsprozess begleitet, die Partner über die Ergebnisse der Untersuchungen informiert und Gespräche mit dem Fördermittelgeber geführt.
An den Kosten der baulichen Umsetzung ist der Aggerverband nicht zu beteiligen, da er nicht Nutznießer der Hochwasserschutzmaßnahme ist. Mit der Generierung von Fördermitteln sollten die Kosten für die Kostenträger minimiert werden. Gespräche mit dem Fördermittelgeber, die gemeinschaftlich geführt wurden, blieben jedoch erfolglos. Somit steht die Umsetzung des Vorhabens auf der Kippe. Trotz dieser schlechten Voraussetzungen ist die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens auf den Flächen des potenziellen Talsperrenstandortes möglich, wenn die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist.“
Was spricht für den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens? Was spricht dagegen?
„Pro:
- Dämpfung der Abflusswelle
Laut einem zur Ermittlung der Wirkungsweise des Beckens erstellten zweidimensionalen hydrodynamischen Modells konnten Wasserstandsreduzierungen im weiteren Verlauf der Leppe bis zu 30 Zentimeter festgestellt werden.
- Zeitgewinn
Durch die Rückhaltung konnte ein deutlicher Zeitgewinn durch das Rechenmodell nachgewiesen werden. Das geplante Becken würde erst nach Stunden des Einstaus über die Hochwasserentlastungseinrichtung Wasser abgeben. Dieser Zeitgewinn kann die Kommunen und Rettungskräfte unterstützen.
Contra:
- Nur geringe flächige Reduktion überfluteter Gebiete und damit auch geringfügigeres Schadenspotenzial.
- Ungewisse Förderung / Planungsunsicherheit“
Ist es korrekt, dass die dafür benötigten Flächen dem Aggerverband gehören und bereits für den Bau einer derartigen Anlage umgewidmet worden sind?
„Dem Aggerverband gehören große Teile der voraussichtlich benötigten Flächen. Ohne eine abschließende Planung der Flächeninanspruchnahme des Hochwasserrückhaltebeckens inklusive Dammkörper, Anlagenteilen, Stauraum, Betriebswegen etc. lässt sich keine genauere Aussage treffen. Die Flächen gehören zu den im Regionalplan Köln festgelegten Flächen geplanter Talsperren - Leppetalsperre.“
Wie groß soll das Hochwasserrückhaltebecken laut Planung werden?
„Die Planung sieht einen Rückhalteraum von rund 300.000 Kubikmetern vor mit einer Dammhöhe von neun bis zehn Metern.“
Mit Kosten in welcher Höhe rechnen Sie?
„In diesem Planungsstadium wurden ca. 9 Millionen Euro brutto angesetzt (Stand Ende 2025).“
Der Aggerverband habe mit den vier Firmen eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und sich auf Landesebene immer wieder für das Projekt eingesetzt, betonte Vorstand Dr. Uwe Moshage. Die Entscheidung darüber, ob der Bau des Rückhaltebeckens über das Land gefördert werde oder nicht, liege nicht beim Aggerverband, sondern bei der Bezirksregierung Köln.
Im Weg stünden dem nicht zuletzt gesetzliche Rahmenbedingungen, die auf den Schutz der Bevölkerung abzielen würden und nicht auf den Schutz einzelner Firmen. Dass der Aggerverband an dieser Stelle für das Projekt kein Weiterkommen sehe, beziehe sich ausschließlich auf diese Fördermaßnahme. Ein anderer Weg könne, wie bereits gestern erwähnt, im regionalen Hochwasserschutzpakt für die Sieg liegen. „Wir betrachten das Vorhaben nicht als abgeschlossen“, sagte Moshage deutlich.
Von dem gestrigen Pressegespräch habe man beim Aggerverband nichts gewusst. Nach dem Schreiben vom 28. April seien die Firmen auch nicht auf den Aggerverband zugekommen, sagte Moshage. „Aber wir haben immer noch eine Vereinbarung mit den Firmen – und versuchen eine Lösung zu finden.“
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