POLITIK

Gemeinde gegen Ratsmitglied vor Gericht: Irgendwie lagen beide falsch

lw; 13.06.2025, 15:00 Uhr
Archivfoto: OA.
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Gemeinde gegen Ratsmitglied vor Gericht: Irgendwie lagen beide falsch

lw; 13.06.2025, 15:00 Uhr
Nümbrecht/Köln – Nachdem der Rat im August ein Ordnungsgeld gegen Dr. Iris Kunadt verhängt hatte wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Verschwiegenheitspflicht, wurde der Fall gestern am Verwaltungsgericht Köln geklärt – Zu einem Urteil kam es nicht.

Von Lars Weber

 

Ohne ein Urteil, dafür aber mit einer Einigung zwischen den jeweiligen Anwälten ist gestern die Verhandlung der vierten Kammer am Verwaltungsgericht Köln unter dem Vorsitz von Präsidentin Birgit Herkelmann-Mrowka zu Ende gegangen. Die Nümbrechterin Dr. Iris Kunadt hatte gegen den Beschluss des Gemeinderats Nümbrecht geklagt, der gegen sie als Ratsmitglied (fraktionslos) aufgrund eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht ein Ordnungsgeld über 200 Euro verhängt hatte. OA gibt einen Überblick über den Sachverhalt.

 

Worum geht es?

 

Kunadt betreibt die Seite hallorathaus.de, wo sie sich voll und ganz der finanziellen Situation der Gemeinde widmet. Dort spricht sie auch Themen wie zum Beispiel die wirtschaftliche Lage des Parkhotels an und berichtet aus ihrer Ratsarbeit. Kunadt lädt auf die Seite auch Dokumente, Tabellen und Screenshots hoch. Und zumindest an Ausschnitten aus Dokumenten störte sich die Verwaltung. Dazu gehörte eine Stellungnahme der Gemeinde Nümbrecht an die Kommunalaufsicht aus dem Sommer, die dem Rat im nichtöffentlichen Teil zur Kenntnis vorgelegt worden war. Auch Auszüge aus einer nichtöffentlichen Beschlussvorlage waren auf der Webseite einzusehen. Genau darauf bezog sich die Verwaltung und warf Kunadt einen Verstoß gegen ihre Verschwiegenheitspflicht vor. Der Rat sah dies mehrheitlich genauso – und verhängte das Ordnungsgeld (OA berichtete). Iris Kunadt klagte im Anschluss dagegen.  

 

Wie ist die Auffassung des Gerichts zum Ordnungsgeld?

 

Das Ordnungsgeld sei rechtswidrig auferlegt gewesen, hieß es gestern in der Verhandlung, wie Gerichtssprecherin Hannah Nastaly heute auf OA-Nachfrage mitteilte. Demnach habe ein sogenannter Ermessungsfehler seitens des Rats und der Verwaltung vorgelegen. Das Verwarngeld hätte zwar verhängt werden dürfen, aber dafür hätten einige Bedingungen erfüllt gewesen sein müssen. Dazu zählte, Dr. Kunadt bei der Ratssitzung im August 2024 die Möglichkeit zur Stellungnahme zu gewähren. Sie wurde jedoch mit dem Argument, dass sie befangen sei, von Bürgermeister Hilko Redenius in den Zuschauerraum verwiesen. Eine schriftliche Stellungnahme hatte sie zwar verteilt, diese wurde laut Gericht aber nicht dem Protokoll beigefügt – und zählte daher vor Gericht nicht.

 

Wie steht das Gericht zum Streitthema?

 

Nun habe die vierte Kammer aber auch deutlich gemacht, dass auch Dr. Kunadt mit ihrer Einschätzung nicht richtig gelegen hatte. Denn das Veröffentlichen der Inhalte aus nichtöffentlicher Sitzung sei gemäß aktueller Rechtsprechung durchaus als Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht zu werten. Die Richterin habe dazu ausgeführt, dass es zunächst dem Bürgermeister obliegt, die Tagesordnung einer Ratssitzung aufzustellen. Dieser teilt auch ein, welche Themen öffentlich und welche – zum Beispiel aufgrund von vertraulichen Vertragsangelegenheiten oder Persönlichkeitsrechten - nichtöffentlich verhandelt werden sollten. Falls die Ratsmitglieder mit dieser Einteilung nicht einverstanden sind, haben sie zu Beginn einer jeden Sitzung die Option, einen Antrag auf Änderung der Tagesordnung zu stellen. Dies sei im vorliegenden Fall aber nicht geschehen. Dementsprechend war der Tagesordnungspunkt, in dem die Dokumente präsentiert wurden, nichtöffentlich – und eine Veröffentlichung wäre als Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht zu werten.

 

Wie sieht die Einigung genau aus?

 

Da nun beide Streitparteien nicht korrekt gehandelt hatten, einigten sich die jeweiligen Anwälte. Die Gemeinde Nümbrecht zieht die Forderung nach den 200 Euro Ordnungsgeld zurück. Und im Gegenzug entfernt Dr. Kunadt die entsprechenden Dokumente von ihrer Webseite.

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