FUSSBALL

Kreisvorstand lehnt Engelskirchens Antrag ab

lo; 12.06.2025, 18:24 Uhr
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Kreisvorstand lehnt Engelskirchens Antrag ab

lo; 12.06.2025, 18:24 Uhr
Oberberg - VfL Engelskirchen hatte um Verzicht auf sportliche Absteiger aus der Kreisliga B gebeten - Vorstand des Fußballkreises Berg lehnt den Vorschlag einstimmig ab.

Neue Entwicklung bei der Auf- und Abstiegsfrage in der Kreisliga B: Der geschäftsführende Vorstand des Fußballkreises Berg hat in seiner jüngsten Sitzung dem Antrag des VfL Engelskirchen, einmalig auf sportliche Absteiger in der B-Klasse zu verzichten, nicht stattgegeben.

 

Hintergrund des Vorstoßes waren die vorzeitigen Rückzüge von insgesamt drei Mannschaften in der Parallelstaffel 3 (TuS Marialinden II (vor der Saison), DJK Gummersbach und SV Hermesdorf (während der Hinrunde)) und ein dadurch entstandenes Ungleichgewicht bei der Zahl der Absteiger, die sich in der Staffel 3 durch den ebenfalls geplanten Rückzug der 3. Mannschaft des SSV Homburg-Nümbrecht nach dem letzten Spieltag sogar noch einmal erhöht.

 

Die Zurückziehungen würden die Staffel 3 und nicht die Staffel 2 betreffen, daher sei Antrag der Engelskirchener mit Verweis auf die Regelungen des Auf- und Abstiegs in den Durchführungsbestimmungen, vorbehaltlich des Paragrafen 52 (Absatz 5) der Spielordnung des Westdeutschen Fußballverbandes, abzulehnen, so der Kreisvorstand. Der Beschluss erfolgte laut einer Mitteilung einstimmig.  

 

Ein Hintertürchen könnte für die Abstiegskandidaten der Staffel 2 (Herkenrath, Engelskirchen und Bechen) nur noch aufgehen, wenn bis Sonntag, 24 Uhr, eine Mannschaft auf ihr Startrecht bzw. ihren Platz in der Kreisliga B Staffel 2 verzichtet. Diese würde dann auf den letzten Platz gesetzt und als Absteiger der laufenden Saison gelten. Folglich müsste lediglich der Tabellen-15. auf sportlichem Wege den Gang in die C-Klasse antreten.

 

Auszug aus der Spielordnung des WDFV (Paragraf 52, Absatz 5)

 

Mannschaften, die nicht sportliche Absteiger waren und die mit Ablauf des letzten angesetzten Punktespieltages vom Spielbetrieb zurückgezogen und somit für die neue Spielzeit in dieser Klasse nicht mehr gemeldet werden, gelten nachträglich als Absteiger und verringern die Zahl der Absteiger entsprechend. Sie können in der neuen Spielzeit nur in der nächsttieferen Spielklasse am Spielbetrieb teilnehmen. Sollten diese Mannschaften nicht für die neue Spielzeit gemeldet werden, so können sie in einer späteren Spielzeit nur in der untersten Spielklasse ihres Kreises am Spielbetrieb teilnehmen.

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