BLAULICHT

Nach Verfahrensfehler: Milderes Urteil gegen Iraker dank Geständnissen

lw; 12.06.2025, 11:42 Uhr
Symbolfoto: OA.
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Nach Verfahrensfehler: Milderes Urteil gegen Iraker dank Geständnissen

lw; 12.06.2025, 11:42 Uhr
Waldbröl - Das Verfahren gegen zwei Brüder aus Waldbröl musste neu aufgerollt werden, es blieb aber bei einem Prozesstag – Längere Untersuchungshaft wird angerechnet.

Von Lars Weber

 

Die beiden irakischen Brüder Hamza und Amir H. (Anm.d.Red.: Namen geändert) aus Waldbröl haben in der Neuauflage des Prozesses aus dem vergangenen Jahr etwas mildere Strafen bekommen. Richter Andreas Dubberke machte am Dienstag bei der Verhandlung im Waldbröler Amtsgericht deutlich, dass er die vier angesetzten Verhandlungstage nicht ausreizen möchte, vor allem um den teils traumatisierten Zeugen einen weiteren Besuch im Zeugenstand zu ersparen. Dazu hatte es im Vorfeld des Termins auch einen telefonischen Austausch zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung gegeben, der letztlich auch gefruchtet hatte. So konnten die Urteile bereits nach einem Tag gesprochen werden. Rechtskräftig sind sie aber noch nicht.

 

Dass eine Revision Erfolg haben kann, zeigte dieser Fall im Vorfeld. Denn bereits im Mai 2024 hatte ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Waldbröl die beiden Brüder Hamza (22) und Amir H. (19) zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.  Sie wurden von der Kammer als Intensivtäter und „Gefahr für Waldbröler“ bezeichnet. Amir H. bekam damals unter anderem wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung, schweren Raubs und räuberischen Diebstahls eine Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten aufgebrummt, sein Bruder wurde zu vier Jahren für Raub mit räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Raub und Diebstahl verurteilt. Da dieses Urteil aber nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abgesetzt wurde, lag ein sogenannter absoluter Revisionsgrund vor – und der Fall ging wieder vom Oberlandesgericht Köln zurück in die Marktstadt.

 

Die Absprache zwischen den Beteiligten im Vorfeld wies die Richtung: Gibt es ein umfassendes und zweifelsfreies Geständnis der Taten, sind kürzere Haftstrafen drin, auch wenn das Gericht im Falle des 22-jährigen Hamza H. noch ein weiteres Urteil berücksichtigen musste, dass in den vergangenen Monaten noch zusätzlich gefällt worden war. Staatsanwaltschaft und Verteidigung zeigten sich mit dieser Absprache letztlich einverstanden. Und so wurden die jeweiligen Vorwürfe nacheinander durchgegangen – und die beiden Angeklagten gestanden ihre Schuld ein.

 

Um die Geständnisse zu verifizieren, ging das Gericht während der Verhandlung nochmal in die Tiefe, schaute sich unter anderem auch ein Video an. Darüber hinaus äußerten sich Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe und Richter Dubberke verlas die Berichte aus der Haftanstalt. Immerhin seit bereits 18 Monaten befinden sich beide jeweils in Haft, und beide werden als umgänglich beschrieben, wenn auch der jüngere Amir H. ab und an aneckte. Hamza H. befindet sich laut seiner Aussage inzwischen in einer Maurerausbildung und habe dem Alkohol abgeschworen, der bei seinen Taten eine große Rolle spielte. Er habe sich dazu auch in Therapie begeben. Amir H. indes berichtete davon, wie er mit seiner Haftzeit hadert. Er befinde sich aber weiterhin in einer Beziehung und strebt ähnlich wie Hamza eine Arbeit im Handwerk an.

 

Richter Dubberke verurteilte nach geschlossener Beweisaufnahme Amir H. zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten und Hamza H. zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Damit folgte der Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Eine noch mildere Strafe, wie von der Verteidigung gefordert, gab es nicht. Aber: Da die Brüder in der Zeit der Verfahrensverzögerung – insgesamt sechs Monate - weiter in Untersuchungshaft gesessen haben, gilt von dem nun gesprochenen Urteil jeweils ein halbes Jahr als bereits vollstreckt.

 

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