TIPPS

Internationale Familienangelegenheiten Deutschland - Türkei: Das ist zu beachten

EXTERNER BEITRAG; 09.07.2024, 15:20 Uhr
Symbolfoto: olcay ertem auf Pixabay
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Internationale Familienangelegenheiten Deutschland - Türkei: Das ist zu beachten

EXTERNER BEITRAG; 09.07.2024, 15:20 Uhr
Wer familiäre Angelegenheiten zwischen Deutschland und der Türkei klären möchte, muss einige rechtliche Grundsätze beachten. Das Auswärtige Amt hält entsprechende Hinweise bereit. Hier in diesem Artikel möchten wir einen Überblick über verschiedene Sachverhalte geben, die bei der Regelung familiärer Angelegenheiten wichtig sind.

Wer familiäre Angelegenheiten zwischen Deutschland und der Türkei klären möchte, muss einige rechtliche Grundsätze beachten. Das Auswärtige Amt hält entsprechende Hinweise bereit. Hier in diesem Artikel möchten wir einen Überblick über verschiedene Sachverhalte geben, die bei der Regelung familiärer Angelegenheiten wichtig sind.

Besonderheiten bei Eheschließungen


Wer eine in Deutschland gültige Ehe schließen möchte, kann dies nur vor einem Standesbeamten tun. Zuständig ist jeweils der Standesbeamte, der für den Ort des Wohnsitzes zuständig ist. Weist das Paar mehrere Wohnsitze auf, so kann es sich an unterschiedliche Standesämter wenden. Der erste Schritt der Eheschließung ist die Überprüfung der Ehefähigkeit durch das Standesamt.

Diese Regelung schließt allerdings religiöse Feierlichkeiten nicht aus. Eine zusätzliche religiöse Trauung ist in jedem Fall möglich. Eine Ausnahme ist für solche Personen möglich, die bereits verlobt sind und beide keine deutsche Staatsangehörigkeit haben. In dem Fall können sie auch vor einer Person desjenigen Staates, dem sie beide angehören, eine Ehe schließen.

Damit die Ehe vor dem Standesamt ordentlich geschlossen werden kann, müssen diverse Unterlagen eingereicht werden. Neben den folgenden Unterlagen können im Einzelfall noch weitere notwendig werden. Grundsätzlich sind erforderlich:

 

  • Abschrift des Geburtseintrag bzw. internationale Geburtsurkunde

 

  • Beglaubigte Ablichtung der beiden Reisepässe

 

  • Staatsangehörigkeitsurkunde

 

  • Eheurkunden möglicher Vorehen

 

  • eventuell Eheauflösungsnachweise der Vorehen

 

  • Wohnsitz- oder Meldebescheinigung

 

  • Eventuell Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder

 

  • Unterschriebenes Formular der Beitrittserklärung



Wurde die Ehe bereits in der Türkei vor einem dortigen Standesbeamten geschlossen, ist eine Anerkennung in Deutschland meist problemlos möglich. Eine Nachbeurkundung muss nicht vorgenommen werden. Allerdings empfehlen Experten die Eintragung der in der Türkei geschlossenen Ehen in das deutsche Eheregister. Denn nur so kann eine deutsche Eheurkunde ausgestellt werden. Diese kann verschiedene Behördengänge in Deutschland in den kommenden Jahren vereinfachen.

Hinweise für Geburten


Falls ein Kind in der Türkei geboren wurde, die Eltern aber eine Beziehung zu Deutschland haben, so ist es möglich, eine deutsche Geburtsurkunde zu erhalten. Möglich ist dies über die nachträgliche Beurkundung der Geburt des Kindes in Deutschland. Verpflichtend ist ein solches Vorgehen allerdings nicht.

Wer eine Geburtsanzeige abgeben möchte, kann diese an die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei richten. Diese leiten die Dokumente dann an das in Deutschland zuständige Standesamt weiter. Nachdem dieser Prozess abgeschlossen ist, können die Eltern neben der türkischen Geburtsurkunde ein Pendant aus Deutschland erhalten. Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag sind hierfür die folgenden Dokumente unbedingt notwendig. Wichtig ist: Dokumente, die übersetzt vorzuliegen haben, müssen als Beglaubigte Übersetzung Deutsch Türkisch vorliegen, die von einem zertifizierten Übersetzungsbüro vorgenommen werden muss.

 

  • Ausweise der Eltern

 

  • Aufenthaltserlaubnisse der Eltern (falls vorhanden)

 

  • Geburtsbescheinigung des Krankenhauses mit Übersetzung

 

  • In der Türkei ausgestellte Geburtsurkunde

 

  • Einbürgerungsurkunde (falls vorhanden)

 

  • Geburtsurkunden der Eltern

 

  • Meldebescheinigung in Deutschland (falls vorhanden)

 

  • Auszug aus dem Personenstandsregister der Türkei

 

  • Heiratsurkunde

 

  • ggf. Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

 

Im Einzelfall behalten sich die Ämter das Recht vor, weitere Nachweise von den Eltern zu verlangen. Wer die oben angeführte Liste an Dokumenten nachweisen kann, verfügt jedoch über gute Voraussetzungen für den erfolgreichen Erhalt einer deutschen Geburtsurkunde für den Nachwuchs.

Rechtliche Situation im Scheidungsfall


Das türkische Zivilgesetz bietet die Möglichkeit, eine einvernehmliche Scheidung aufgrund einer Zerrüttung der Ehe schnell zu erwirken. Innerhalb weniger Tage kann dazu ein Urteil eingeholt werden. Beide Ehepartner müssen hierfür nicht persönlich anwesend sein. In dem Fall würde es ausreichen, sich vor Ort vertreten zu lassen.

Eine solche ausländische Entscheidung zur Scheidung der Ehe kann auch in Deutschland anerkannt werden. Der entsprechende Antrag muss hierfür bei der Justizverwaltung bzw. beim Oberlandesgericht des jeweiligen deutschen Bundeslandes eingereicht werden. Wer nach den passenden Adressen sucht, der findet sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Justiz. Damit dem Antrag stattgegeben werden kann, ist zum einen das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular notwendig. Außerdem müssen den Verantwortlichen die folgenden Unterlagen vorliegen:

 

  • Heiratsurkunde der Ehe, die aufgelöst werden soll

 

  • Vollständige beglaubigte Ausfertigung der ausländischen Entscheidung

 

  • Nachweise der Staatsangehörigkeit der Eltern

 

  • Eine Bescheinigung über das Einkommen des Antragstellers

 

  • Ggf. schriftliche Vollmacht des Antragstellers



Eine solche Anerkennung ist in Deutschland gebührenpflichtig. Die Übersicht über die aktuellen Kosten findet sich ebenfalls auf der Webseite der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin. Außerdem handelt es sich um einen zeitintensiven Prozess, der nicht binnen weniger Wochen abgeschlossen ist. Erst mit der erfolgreichen Anerkennung der Scheidung gilt die Ehe rechtlich auch in Deutschland als geschieden. Ist dies noch nicht geschehen, wird das Ehepaar hierzulande als verheiratet betrachtet.

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