Gummersbach - Prozess am Amtsgericht - Mann hatte kleine Cannabis-Plantage in seiner Wohnung.
Von Peter Notbohm
Nicht schlecht gestaunt haben dürften die Beamten, die am Morgen des 17. Juni im vergangenen Jahr eine Gummersbacher Wohnung durchsucht haben. Eine kleine Plantage von 64 Cannabispflanzen fanden die Ermittler damals neben knapp 350 Gramm Marihuana bei Stefan K. (Anm.d.Red.: Name geändert), dazu mit einem Springmesser, einem Elektroschocker und einem Teleskopschlagstock mehrere Waffen. Heute musste sich der 26-Jährige deshalb vor dem Amtsgericht Gummersbach wegen des Besitzes und des Handels mit Betäubungsmitteln verantworten, die Staatsanwaltschaft warf ihm in der Anklageschrift zudem den Besitz von Ecstasy-Pillen im November des vergangenen Jahres vor, außerdem soll der Lagerist seiner Freundin während eines Streits ins Gesicht geschlagen haben.
Ebenso wie seine Freundin damals, mit der er nach Aussage seines Rechtsanwalts weiterhin eine Beziehung führt, kam Stefan K. heute mit einem blauen Auge davon und wurde vom Vorsitzenden Ulrich Neef zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. An den Schlag habe er alkoholbedingt keinerlei Erinnerung beteuerte der 26-Jährige, den Besitz der Drogen und Cannabispflanzen räumte er dagegen in einem Geständnis ein, habe diese diese aber nur für den Eigenbedarf angepflanzt. Auch sein Verteidiger, Rechtsanwalt Udo Klemt, argumentierte in dieser Richtung. "Die Samen waren laienhaft angepflanzt und die geernteten Pflanzen hatten gerade mal einen THC-Gehalt von 2,5 Prozent. Wenn man das verkaufen will, bekommt man eher noch eine Betrugsanzeige. Das kauft niemand, denn 'Spaß' macht das nicht.“ Der Vorwurf des Handels wurde aus Mangel an Beweisen im heutigen Verfahren auch schnell eingestellt.
Erstmals mit Drogen in Kontakt war Stefan K. im Alter von 15 Jahren gekommen: Anfangs noch mit Marihuana, später seien – nachdem er während der Berufsausbildung durch den Tod seines Vaters den Halt verloren habe – zum mittlerweile fast täglichen Cannabis-Konsum auch gelegentlich Ecstasy und Speed hinzugekommen. Auch mit dem Gesetz ist der Gummersbacher schon mehrfach in Konflikt geraten: Mehrere Verurteilungen wegen Fahrens ohne Führerscheins, Trunkenheit im Verkehr und Fahrerflucht füllen seine Strafakte. Für fünf Monate war er 2017 bereits einmal in Haft.
Der letzte Prozess Ende vergangenen Jahres habe ihm aber die Augen geöffnet und seitdem versuche er wieder zu einem normalen Leben zurück zu finden. Das bestätigte auch die anwesende Bewährungshelferin. Termine bei der Caritas habe der Mann zuverlässig eingehalten, wieder einen Job gefunden und ein Drogenscreening Anfang des Jahres fiel ebenfalls negativ aus. „Es fällt ihm schwer, aber er arbeitet an sich.“
Staatsanwalt Maurice Niehoff bescheinigte den Angeklagten in seinem Plädoyer zwar ebenfalls eine günstige Sozialprognose, sprach gleichzeitig aufgrund seiner Vorgeschichte aber auch von der wirklich allerletzten Chance und forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Klemt plädierte dagegen für eine Strafe in einem minderschweren Fall und legte das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts. Dem schloss sich das Schöffengericht um Richter Ulrich Neef auch an und verurteilte Stefan K. zu acht Monaten auf Bewährung. Zudem ordnete es an, dass der 26-Jährige während der dreijährigen Bewährungszeit sich in jedem Quartal jeweils zwei Drogenscreenings unterziehen muss: „Sie haben eine schwierige Vergangenheit, aber nun auch einen Weg eingeschlagen, den wir ihnen weiter ermöglichen wollen.“
ARTIKEL TEILEN