BLAULICHT

Baby totgeschüttelt? Eltern könnten sich ins Ausland abgesetzt haben

pn; 21.05.2024, 15:00 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Auch die beiden Verteidiger Stephan Kuhl (re.) und Philipp Mohrschulz wussten nichts über den Aufenthaltsort ihrer Mandanten.
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Baby totgeschüttelt? Eltern könnten sich ins Ausland abgesetzt haben

pn; 21.05.2024, 15:00 Uhr
Gummersbach/Köln – Eigentlich sollte am Landgericht Köln ab heute der Tod eines 14 Wochen alten Säuglings aufgeklärt werden – Angeklagte Eltern erschienen nicht und hatten bislang auch kaum Kontakt zu ihren Verteidigern.

Von Peter Notbohm

 

Weil sie ihr erst 14 Wochen altes Baby totgeschüttelt haben sollen, hätten sich am Dienstagmittag eigentlich Markos H. und Nesrin N. (Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) vor dem Landgericht Köln verantworten sollen. Das Schöffengericht und die beiden Verteidiger Stephan Kuhl und Philipp Mohrschulz warteten allerdings vergeblich auf das Paar, das noch zusammen sein soll. Kuhl gab an, noch überhaupt keinen Kontakt mit seinem 35-jährigen Mandanten gehabt zu haben. Auch das Gericht hatte außer einem kurzen Schriftverkehr bislang vergeblich versucht, den Mann zu kontaktieren.

 

Mohrschulz sagte, dass er mit seiner Mandantin (ebenfalls Mitte 30), die mittlerweile in Süddeutschland lebt, am Donnerstag letztmals gesprochen habe. „Seitdem ist sie abgängig. Scheinbar war es so erschreckend, was ich mit ihr besprochen habe.“ Wohin die beiden Angeklagten verschwunden sind, ist unklar. Der Verteidiger sagte, dass er aus Familienkreisen Gerüchte gehört habe, dass sich zumindest der Angeklagte in die Türkei abgesetzt haben könnte.

 

Die Staatsanwaltschaft beantragte Haftbefehl gegen beide Elternteile. Aufgrund des „offenkundigen Desinteresse, dem scheinbar abgebrochenen Kontakt zu den eigenen Verteidigern, dem schwerwiegenden Tatvorwurf und den mehreren angesetzten Verhandlungstagen“ sei eine Vorführung nicht zielführend, erklärte der Staatsanwalt. Das Gericht folgte dieser Argumentation und vertagte sich vorerst bis zum nächsten Verhandlungstag am 29. Mai.

 

Ursprünglich war die Tat am Amtsgericht Gummersbach als fahrlässige Tötung angeklagt worden. Dieses hatte nach Prüfung der Vorwürfe den Fall aber mit einem rechtlichen Hinweis an das Landgericht verwiesen. Vermutlich wird es zu Beginn des Prozesses einen Hinweis geben, dass auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht kommt.

 

Die beiden Eltern sollen im Mai 2022 in ihrer Wohnung in Gummersbach-Derschlag den Säugling über einen mehrminütigen Zeitraum geschüttelt haben, woraufhin das Kind ein Schütteltrauma sowie einen Gehirnschädelbruch erlitten haben soll. Trotz intensivmedizinischer Betreuung verstarb das Baby wenige Tage später auf der pädiatrischen Intensivstation.

 

Angesetzt sind für den Prozess der 20. Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Sibylle Grassmann eigentlich fünf Verhandlungstage. Das Urteil sollte ursprünglich am 24. Juni fallen. Ob dieser Termin einzuhalten ist, bleibt fraglich.

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