BLAULICHT

Ein Kilogramm Marihuana im Zimmer: Wiehler zu Haftstrafe verurteilt

pn; 17.03.2023, 11:20 Uhr
Foto: Peter Notbohm ---- Nichts wurde es aus der erhofften Bewährungsstrafe für einen 33-jährigen Wiehler (hier mit seinem Verteidiger Udo Klemt).
BLAULICHT

Ein Kilogramm Marihuana im Zimmer: Wiehler zu Haftstrafe verurteilt

pn; 17.03.2023, 11:20 Uhr
Wiehl – Zu zwei Jahren und sechs Monate Gefängnis wurde ein 33-Jähriger vom Landgericht Köln verurteilt.

Von Peter Notbohm

 

Zwei Jahre und sechs Monate – so lautet das Urteil gegen einen 33-jährigen Wiehler, bei dem die Polizei bei einer Hausdurchsuchung am 6. September des vergangenen Jahres fast ein Kilogramm Marihuana, etwa 60 Gramm Haschisch, knapp 20 Gramm Amphetamin sowie kleine Mengen LSD und Kokain gefunden hatten. Da die Ermittler zudem mehrere gefährliche Werkzeuge und Waffen sichergestellt hatten, war Adam T. (Anm.d.Red.: Name geändert) vor dem Landgericht Köln ursprünglich wegen bewaffneten Drogenhandels angeklagt (OA berichtete).

 

Verurteilt wurde er nun aber nur wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin auf OA-Nachfrage. Zudem wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Während der drei Verhandlungstage hatte der Wiehler vehement bestritten, dass er ein Drogendealer sei. Vielmehr habe er sich die großen Mengen Marihuana von einem Bekannten liefern lassen, damit er nichts mit der Drogenszene zu tun haben muss.

 

Neben bis zu zwölf Flaschen Bier pro Tag habe er damals auch etwa ein Gramm Amphetamin konsumiert. Um abends dann „wieder runterzukommen“, habe er zwei bis drei Gramm Marihuana geraucht. Eine Version, die von mehreren Zeugenaussagen während des Prozesses bestätigt wurde. Das Geld für das Kilo Marihuana hatte der Wiehler nach eigener Aussage im Keller seines Großvaters gefunden. Dabei handelte es sich um die Ersparnisse des Rentners (OA berichtete).

 

Der 33-Jährige hatte seit dem Drogenfund in Untersuchungshaft gesessen, der Haftbefehl bleibt aufrecht erhalten. Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sein Verteidiger, Rechtsanwalt Udo Klemt, hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

WERBUNG