Bergneustadt – Ende September findet im Jägerhof die „Nacht der Jugendkultur“ statt.
Am letzten Wochenende im September findet NRW-weit mit der „nachtfrequenz“ die „Nacht der Jugendkultur“ statt. In fast 100 Städten und Gemeinden werden an 160 Locations mehr als 300 Konzerte, Perfomances, Festivals, Workshops und Mitmach-Aktionen veranstaltet. In Bergneustadt wird die „Nacht der Jugendkultur“ am Samstag, 24. September, von der BGS Hackenberg in Kooperation mit der Musikschule Bergneustadt veranstaltet.
Ob mit Gesang, mit Instrument oder der gesamten Band, ob Poetry Slam, Comedy, Theater oder Tanz – Interessierte können bei der „nachtfrequenz“ auf der Bühne des Jägerhofs auftreten. Anmeldungen sind direkt in der BGS Hackenberg, per Mail an info@bgshackenberg.de oder unter Tel.: 02261/94 95 91 möglich. Die Veranstaltung beginnt um 20 und endet um 24 Uhr, der Eintritt kostet 5 Euro.
KOMMENTARE
Jeder Nutzer dieser Kommentar-Funktion darf seine Meinung frei äußern, solange er niemanden beleidigt oder beschimpft. Sachlichkeit ist das Gebot. Wenn Sie auf Meinungen treffen, die Ihren Ansichten nicht entsprechen, sehen Sie von persönlichen Angriffen ab. Die Einstellung folgender Inhalte ist nicht zulässig: Inhalte, die vorsätzlich unsachlich oder unwahr sind, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen oder verletzen könnten, pornographische, sittenwidrige oder sonstige anstößige Elemente sowie Beschimpfungen, Beleidigungen, die illegale und ethisch-moralisch problematische Inhalte enthalten, Jugendliche gefährden, beeinträchtigen oder nachhaltig schädigen könnten, strafbarer oder verleumderischer Art sind, verfassungsfeindlich oder extremistisch sind oder von verbotenen Gruppierungen stammen.Links zu fremden Internetseiten werden nicht veröffentlicht. Die Verantwortung für die eingestellten Inhalte sowie mögliche Konsequenzen tragen die User bzw. deren gesetzliche Vertreter selbst. OA kann nicht für den Inhalt der jeweiligen Beiträge verantwortlich gemacht werden. Wir behalten uns vor, Beiträge zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen.
ARTIKEL TEILEN