BLAULICHT

Bergneustädter Cannabis-Plantage: Angeklagte flehen vergeblich um Gnade

pn; 14.07.2025, 17:30 Uhr
Foto: Peter Notbohm.
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Bergneustädter Cannabis-Plantage: Angeklagte flehen vergeblich um Gnade

pn; 14.07.2025, 17:30 Uhr
Bergneustadt/Köln – Am Landgericht Köln sind am Montag zwei Albaner wegen Cannabis-Anbaus und Beihilfe zum Drogenhandel zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden – Ein weiterer Angeklagte kam mit einer Bewährungsstrafe davon.

Von Peter Notbohm

 

Teilweise unter Tränen baten die drei angeklagten Albaner am Montag vor dem Landgericht Köln in ihren Schlussworten um milde Urteile und eine schnelle Rückkehr zu ihren Familien in ihrer Heimat. Dem kam die 23. Große Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Michael Greve angesichts einer hochprofessionellen Cannabis-Plantage und einer größeren Menge beschlagnahmten Cannabis allerdings nur bedingt nach.

 

Die beiden Cousins Bamir D. (43, Anm.d.Red.: Alle Namen geändert) und Tarik D. (22) wurden wegen bandenmäßigen Anbaus von Cannabis in Tateinheit mit Beihilfe zum Handel mit Cannabis in zwei Fällen jeweils zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Dies entsprach auch dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Haftbefehle gegen das Duo blieben wegen Fluchtgefahr aufrechterhalten. Mehr Glück hatte Erion L. (23): er muss nicht hinter Gitter. Wegen Beihilfe zum Handel mit Cannabis wurde er zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Hier blieb die Kammer drei Monate unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe.

 

Nach zwei Verhandlungstagen waren die Richter überzeugt, dass die drei Männer auf einer seit Mitte 2024 betriebenen Cannabis-Plantage im Bergneustädter Industriegebiet an der Dörspestraße gearbeitet hatten. Gefunden wurden in der Lagerhalle im Rahmen einer Razzia vier 5x15 Meter große Grow-Zelte und 852 Cannabispflanzen, darunter 430 noch nicht erntereife Jungpflanzen. Insgesamt 84,5 Kilogramm Marihuana (THC-Gehalt rund 28 Kilogramm) sowie entsprechendes professionelles Equipment wurden durch die Ermittler Ende Januar dieses Jahres sichergestellt.

 

Auch Richter Greve sprach im Rahmen des Urteils von einer Plantage „in der oberen Liga“. Besonders die Zahl der gefundenen Pflanzen und die professionelle Ausstattung hatten nicht nur bei der Kammer Eindruck hinterlassen. Mit einer Aussage der Verteidigung, dass man mit dem Verfahren aus drei Gärtnern drei Täter mache, räumte der Vorsitzende auf. Man renne bei ihm zwar mit Kritik am Cannabisgesetz der alten Ampelregierung offene Türen ein und die Kammer sei sich auch bewusst, dass die drei Männer nur kleine Zahnrädchen in einem deutlich größeren kriminellen Gebilde seien.

 

Bamir D. und Tarik D., die in Deutschland eigentlich als Saisonarbeiter auf legale Weise Geld verdienen wollten, hätten auf der Plantage allerdings über vier Monate gelebt und gearbeitet und damit mehr als genug Chancen gehabt, diese zu verlassen. Stattdessen hatten sich die beiden Albaner aber von den Hintermännern vom versprochenen Lohn von jeweils 7.000 Euro locken lassen. Anders sah es bei Erion L. aus. Der 23-Jährige hatte die Plantage am Tag der Razzia erstmals betreten und sollte für 300 Euro bei der Ernte helfen. Greve machte deutlich, wie viel Glück der Mann gehabt hatte: „Nach dem ersten Scherenschnitt wäre auch er wegen des Herstellens von Cannabis dran gewesen.“

 

Die beiden vierjährigen Haftstrafen bezeichnete Greve als „Strafen an der absoluten Untergrenze“, mit denen man auch sehr viel Rücksicht auf die persönliche Situation der Angeklagten genommen habe. Die Männer hatten im Rahmen der Verhandlung während ihrer ausführlichen Geständnisse angegeben, dass sie aus ärmlichen Verhältnissen stammen und ihre Familien ernähren müssen.

 

Die Verteidiger der drei Angeklagten hatten in ihren Plädoyers teilweise von „drakonischen“ Strafandrohungen für „drei Erntehelfer“ gesprochen und milde Urteile im bewährungsfähigen Bereich gefordert. Gleichzeitig wurde von einem der Anwälte die Arbeit der Polizei kritisiert: „Man hätte diese Plantage nicht direkt stürmen müssen, sondern hätte mit einer kurzen Observierung über zwei oder drei Tage auch die Hintermänner bekommen können.“ So habe er das Gefühl, dass die Staatsanwaltschaft ihren Frust darüber, an den drei Angeklagten auslassen wolle: „Was haben wir von ihrer Inhaftierung, außer Kosten von 150 Euro pro Tag für einen Mann, der nur der Gärtner war?“

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Bamir D. und Tarik D. kündigten gegenüber Oberberg-Aktuell bereits an, in Berufung gehen zu wollen. Stephan Kuhl, der Verteidiger von Erion L., will darauf verzichten: „Mein Mandant kann wieder in seine Heimat und will dort sein Studium fortsetzen.“ Als einzige Auflage für seine dreijährige Bewährungszeit bekam der 23-Jährige, dass er Deutschland innerhalb von zwei Wochen in Richtung seiner Heimat verlässt.

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