POLITIK

Steuersenkung: Fast alles neu macht der Mai

ks; 08.05.2025, 17:00 Uhr
Foto: Archiv --- Der Gemeinderat kam am Dienstag im Sitzungssaal des Lindlarer Rathauses zusammen.
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Steuersenkung: Fast alles neu macht der Mai

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ks; 08.05.2025, 17:00 Uhr
Lindlar – Der Gemeinderat hat die Einführung eines differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B beschlossen – Niedrigere Hebesätze für Wohngrundstücke.

Nachdem der Rat der Gemeinde Lindlar im vergangenen Dezember den Hebesatz für die Grundsteuer B von 903 auf 1.245 Prozentpunkte erhöht hatte, leisteten die Lindlarer vehement Widerstand – nicht zuletzt bei einer Informationsveranstaltung, die Anfang Februar im Kulturzentrum stattgefunden hat. Über eine Petition (OA berichtete) kamen bis heute über 6.500 Unterschriften zusammen. Das Ziel: dass der Rat die Erhöhung der Grundsteuer B auf 1.245 Prozentpunkte zurücknimmt – oder den Satz zumindest senkt. Und das wurde nun – zumindest zum Teil – auch umgesetzt.

 

Am Dienstag ist der Gemeinderat im Rathaus zusammengekommen. Dabei wurde nicht nur über die Umsetzung des ISEK am Schul- und Kulturzentrum gesprochen (OA berichtete), sondern auch über den Nachtragshaushalt, der im Rahmen der Sitzung beschlossen worden ist. Neu ist: Die Grundsteuer B wird künftig differenziert erhoben. Und: Rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres wurden die Hebesätze für Wohngrundstücke auf 919 Prozentpunkte und für Nichtwohngrundstücke auf 1.491 Prozentpunkte festgesetzt. Aber: Die Hebesätze für die Grundsteuer A (442 Prozentpunkte) und die Gewerbesteuer (540 Prozentpunkte) bleiben bestehen.

 

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Nachdem der Rat sich im vergangenen September dafür ausgesprochen hatte, die differenzierte Grundsteuer B zum 1. Januar dieses Jahres einzuführen, wurde dieser Beschluss im Dezember wieder aufgehoben. Am Dienstag stimmten die Fraktionen von SPD, FDP und den Grünen dann doch wieder für die Einführung eines differenzierten Hebesatzes. Für die CDU-Fraktion war das nicht wirklich nachvollziehbar. „Das mit dem differenzierten Hebesatz verbundene Risiko erscheint uns zu hoch“, sagte Armin Brückmann (CDU). Seine Fraktion hätte stattdessen befürwortet, ein oder zwei Jahre abzuwarten, die Erfahrungen, die andere Kommunen bis dahin gemacht haben, zu nutzen und das Thema dann erneut zu beraten.

 

Michael Scherer, Fraktionsvorsitzender der SPD, ist da anderer Meinung. „Wir waren von Beginn an und sind auch heute noch der vollen Überzeugung, dass ein differenzierter Hebesatz, der insbesondere die negativen Auswirkungen der Grundsteuerreform im Bereich Wohnen ausgleicht, der richtige Weg für Lindlar ist“, sagte er. Nicht zuletzt sieht Scherer darin ein Gesetz, „welches von der CDU-geführten Landesregierung extra für Kommunen wie Lindlar geschrieben wurde“. Harald Friese, Fraktionsvorsitzender der FDP, sprach hingegen von einem ausgeglichenen Risiko. Ob die Hebesätze in Lindlar nun differenziert werden würden oder nicht: das Risiko, das damit für die Gemeinde einhergehe, sei auf beiden Seiten gleich groß.

 

Patrick Heuwes, Fraktionsvorsitzender der Grünen, findet es auch nach wie vor falsch, Eigenkapital zu verzehren, obwohl Lindlar (auch im direkten Vergleich mit anderen Kommunen) so gut wie keins mehr habe, Schulden für Konsum zu machen, zu Lasten der Kinder zu leben und Probleme nicht anzugehen, sondern weiter vor sich herzuschieben, weil deren Lösung unpopulär sei. Doch im vergangenen Jahr scheint die Gemeinde „offenbar ein sehr gutes Ergebnis erzielt“ zu haben. „Rund drei Millionen Euro werden wir in die Rücklagen packen können. Das war im Dezember so noch nicht klar und verschafft uns für 2025 etwas Luft“, so Heuwes.

 

Am Dienstag hat der Rat also mit der Mehrheit der Fraktionen von SPD, FDP und den Grünen die neuen differenzierten Hebesätze beschlossen. Bürgermeister Dr. Georg Ludwig enthielt sich der Stimme. Die CDU-Fraktion stimmte mit Ausnahme einer Enthaltung dagegen. Rund 9.000 Bescheide müssten dem Bürgermeister zufolge nun neu verschickt werden. Der Steuertermin am 15. Mai wird laut Ludwig ausgesetzt. Heißt: die fälligen Beträge werden nicht zu diesem Termin abgebucht oder müssen vom Steuerpflichtigen nicht überwiesen werden. Ende Mai sollen alle Grundsteuer B-Pflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten. Als neuen Steuertermin für das zweite Quartal dieses Jahres wurde der 2. Juni festgelegt.

 

Weitere Hinweise aus der Verwaltung

 

Gestern teilte die Verwaltung mit, dass ein sich durch die Neufestsetzung der Steuer ergebendes Guthaben aus der ersten Quartalsforderung (vom 15. Februar) mit der zweiten Quartalsforderung verrechnet werde. Ein darüber hinaus gehendes Guthaben soll zeitnah zurückerstattet werden. Nachforderungen, die sich durch die Neufestsetzung der Steuer für das erste Quartal ergeben, und die Forderung für das zweite Quartal werden in einer Summe zum neuen Steuertermin am 2. Juni fällig. Für die Berechnungen konnten laut Verwaltung systembedingt nur Zahlungseingänge berücksichtigt werden, die bis zum 7. Mai eingegangen sind.

 

Zur Vermeidung und Reduzierung von Verwaltungsaufwand und weiteren Kosten regt die Verwaltung an, auf den Erlass und den Versand von Widerspruchsbescheiden für die aufgrund der Steuerfestsetzung Anfang 2025 eingelegten und noch nicht beschiedenen Widersprüche zu verzichten, die sich ausschließlich gegen die Höhe des Hebesatzes richteten und deren Reduzierung beantragten. Um das Widerspruchsverfahren in diesen Fällen beenden zu können, müssten die Widerspruchsführer ihre Widersprüche förmlich zurücknehmen.

 

Eine Rücknahme kann jedoch nur in der Form geschehen, die für die Erhebung des Widerspruchs vorgesehen ist (schriftlich oder zur Niederschrift). Schriftlich bedeutet auch hier, dass das Rücknahmeschreiben per Brief (Post oder Einwurf Hausbriefkasten) oder per Telefax übermittelt werden muss. Eine Rücknahme per E-Mail an ist nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Mails können dazu an vps@lindlar.de gesendet werden.

 

Bei Rückfragen können sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an das Steueramt wenden. Wegen des zu erwartenden hohen Arbeitsaufkommens bittet das Steueramt darum, Rückfragen möglichst per Mail an steueramt@lindlar.de zu richten. Telefonisch ist das Steueramt unter 02266/96 96 96 erreichbar – hier kann es jedoch zu Wartezeiten kommen.

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