BLAULICHT

Verschwundene Babyleiche: Mutter aus U-Haft entlassen

pn; 25.03.2025, 11:22 Uhr
Symbolfoto: Peter Notbohm ---- Eine 41-jährige Marienheiderin muss sich nun doch nicht vor dem Landgericht Köln verantworten - Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen Totschlags durch Unterlassen am Montag ein, nachdem sich die Beschuldigte erstmals zu den Vorwürfen geäußert hat.
BLAULICHT

Verschwundene Babyleiche: Mutter aus U-Haft entlassen

pn; 25.03.2025, 11:22 Uhr
Marienheide/Köln – Die Staatsanwaltschaft Köln nimmt die Anklage gegen eine Marienheiderin (41) zurück, nachdem die sich erstmals zu den Vorwürfen geäußert hat.

Von Peter Notbohm

 

Überraschende Wende im Fall um die vermisste Marienheider Baby-Leiche. Die Staatsanwaltschaft Köln hat am Montag die Anklage gegen die 41 Jahre alte Mutter zurückgenommen und ihre Entlassung aus der Untersuchungshaft angeordnet. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf OA-Nachfrage.

 

Der Marienheiderin war vorgeworfen worden, im vergangenen Oktober ihr wenige Tage altes Kind getötet und im Hausmüll entsorgt zu haben (OA berichtete). Die Polizei hatte damals mit einem Großaufgebot mehrere Tage der Leppedeponie in Lindlar nach der Leiche gesucht, musste die Suche aber erfolglos einstellen.

 

Die Anklage gegen die Mutter war am 14. März erhoben worden, nun die überraschende Wende. „Die Beschuldigte hat sich erstmals über ihre Verteidigerin zu dem erhobenen Tatvorwurf konkret geäußert und mitgeteilt, dass es sich um eine Fehlgeburt gehandelt habe“, sagte Bremer. Mit Blick auf diese Einlassung und unter Berücksichtigung der weiteren Ermittlungsergebnisse sei eine Verurteilung der Beschuldigten nicht mehr zu erwarten gewesen, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

 

„Die Frage, ob das Kind zum Tatzeitpunkt gelebt hat, hätte ausschließlich durch rechtsmedizinische Untersuchung des - nicht aufgefundenen - Körpers des Neugeborenen beantwortet werden können“, erklärte Bremer weiter. Das Ermittlungsverfahren habe man daher eingestellt, da der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht nicht mehr bestehe.

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