LOKALMIX
Die Agger fließt, die Agger fließt nicht…
Engelskirchen – Bezirksregierung antwortete auf FDP-Fragenkatalog im Regionalrat zum Thema Stauwehre – Naturschützer Friedrich Meyer sieht den Entwurf des neuen Bewirtschaftungsplans des Umweltministeriums kritisch.
Von Lars Weber
Die Wasserkraft und die Stauwehre an der oberen Agger beschäftigen weiterhin Betreiber, Politik und Naturschützer. Im Mai verhinderten die Grünen durch eine kleine Anfrage im Landtag den Wiederaufstau der Anlage Ohl-Grünscheid (OA berichtete). Und auch die FDP-Fraktion im Regionalrat Köln nahm sich des Themas an und sendete einen Fragenkatalog an die Bezirksregierung. Sie wollte wissen, wie die aktuelle technische und juristische Situation der Aggerstauwehre in Engelskirchen ist, da es einige Unklarheiten gebe. Inzwischen hat die Bezirksregierung geantwortet. Währenddessen geht auch das Engagement von Friedrich Meyer, seines Zeichens Wassernetz NRW Flussgebietskoordinator für die Agger, weiter. Er nahm kürzlich Stellung zum Bewirtschaftungsplan 2022 bis 2027 für die obere Agger, der vom NRW-Umweltministerium momentan erarbeitet wird.
Antwort der Bezirksregierung
Thema ist vor allem erneut die Anlage Ohl-Grünscheid. Besitzer ist die Aggerkraftwerke GmbH mit Sitz in München, die zur Auer Holding gehört. Die Bezirksregierung führt in ihrer Antwort aus, dass die Stauanlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. So seien sicherheitstechnische Mängel an tragenden Bauteilen des Stahlwasserbaus festgestellt worden, weshalb die Absenkung des Stauspiegels angeordnet wurde. Weiter gehe es frühstens erst, wenn die Vertiefte Überprüfung durchgeführt wurde, die die Nachweise hinsichtlich der Hydrologie, der Hydraulik, der Geotechnik, des Massivbaus, des Stahlwasserbaus und dem Betrieb der Stauanlage umfasst. Für den Abschluss der Vertieften Überprüfung wird aber das Niederabschlag-Abfluss -Modell benötigt, das der Aggerverband erarbeitet und das voraussichtlich im kommenden Jahr vorliegen werde. Alle vom Betreiber vorgebrachten Nachweise nach der abgeschlossenen Überprüfung würden dann von der Bezirksregierung geprüft.
Die Frage nach der Perspektive der Stauwehre an der Agger im Lichte der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, vor allem mit Blick auf die Vorgabe der Durchlässigkeit der Agger auch für Lachse und andere Wanderfische, beantwortet die Bezirksregierung mit dem Verweis auf den Bewirtschaftungsplan, für den gerade der Entwurf für die Jahre 2022 bis 2027 diskutiert wird. Mit dem Umweltministerium sei eine Strategie abgestimmt, die zielführend die Durchgängigkeit und den Mindestabfluss der Agger behandle. Beides solle auch bei erforderlichen Sanierungsmaßnahmen „betrachtet werden“. „Es ist festzuhalten, dass eine zukunftsorientierte Lösung für die technischen Defizite an dem Stauwehr Ohl-Grünscheid nunmehr rasch erfolgen sollte.“, so Reinhold Müller, Fraktionschef der FDP im Regionalrat.
Der neue Bewirtschaftungsplan
Genau diesen Entwurf zum Bewirtschaftungsplans 2022 bis 2027, der momentan vom NRW-Umweltministerium erarbeitet und über den der Landtag Ende des Jahres entscheiden wird, hat sich Flussgebietskoordinator Friedrich Meyer genauer angeschaut und eine offizielle Stellungnahme abgegeben. In dem Bewirtschaftungsplan wird die Situation der Fließgewässer und des Grundwassers beschrieben sowie die Maßnahmen, mit denen die Regierung gedenkt, die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bis spätestens 2027 umzusetzen.
Meyer (Foto) kritisiert im Rahmen seiner Stellungnahme unter anderem die Hinfälligkeit des sogenannten Oberberg-Erlasses von 2016. Dieser sollte die Betreiber der Wasserkraftanlagen in die Lage versetzen, erst nach der Überprüfung und der Ermittlung der Sanierungs- und gewässerökologischen Kosten (Mindestwassermenge, Durchgängigkeit und Fischschutz) unternehmerische Entscheidungen zu treffen, ob der Betrieb weiter Sinn macht. Allerdings hat die Aggerkraftwerke GmbH (Auer Holding) im Wissen der Behörden bereits mit dem Austausch der Turbinen an den Wasserkraftanlagen Ohl-Grünscheid, Osberghausen und Ehreshoven I und II begonnen, teilweise sind die Maßnahmen schon abgeschlossen. Für Meyer ist der Oberberg-Erlass damit gescheitert.
Er führt einmal mehr an, dass die Agger aus seiner Sicht nicht zur Wasserkraftnutzung nach Maßgabe der geltenden Rechtslage taugt. Diese besage, dass, wenn Gewässer zur Stromgewinnung angestaut werden, Mindestwasser, Durchgängigkeit und Fischschutz gewährleistet werden müssen. „Wenn man feststellt, dass dies kostenmäßig nicht darstellbar ist, dann ist die Konsequenz, dass man das Gewässer nicht zur Stromgewinnung anstaut beziehungsweise die vorhandenen Querbauwerke zurückbaut.“ Meyer fordert ein Ende der Wasserkraft an der Agger und einen Rückbau der Anlagen mit der Renaturierung der Agger als Ziel (OA berichtete).
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